Hallo, eigentlich wäre ich - nach Ende meiner Elternzeit -mit Vollzeit an meinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Nun bin in meiner Elternzeit erneut schwanger geworden und habe sofort - wie auch in meiner ersten Schwangerschaft - ein BV erhalten. Dass ich das Grundgehalt nun so bekomme als würde ich arbeiten, ist mir klar. Was ist aber mit den Zulagen für Intensiv und mit den Zuschlägen für Schichtarbeit und Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste? In meiner ersten Schwangerschaft wurde der Quotient der letzten drei Monate genommen, in denen ich gearbeitet habe. Jetzt heißt es, in der Schwangerschaft darf man nicht schlechter finanziell gestellt sein als ohne. Nun bin ich ja gar nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Entfallen diese Zulagen oder müssen sie mir so ausgezahlt werden wie im BV der ersten Schwangerschaft? Vielen Dank.
von Trolljenta am 01.02.2019, 09:31