Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader, im Dezember 2018 habe ich meinen Sohn bekommen, zuvor in Vollzeit unbefristet angestellt. Zuerst war ich natürlich im Mutterschutz, danach seit Ende Februar in Elternzeit. Parallel zur ELternzeit arbeite ich zusätzlich in Teilzeit und beziehe Elterngeldplus. Meine letzte Elterngeld-Plus-Auszahlung ist im August 2020. Nun bin ich erneut schwanger, mein Muterschutz von Kind 2 beginnt wahrscheinlich am 03.11.19 (plus minus ein paar Tage). Ich weiß, dass ich somit am 02.11. meine Elternzeit frühzeitig beenden soll und am nächsten Tag dann in den Mutterschutz gehen soll. Bekomme ich dann am 02.11. das Elterngeld-Plus auf einen Schlag ausgezahlt, was ich noch bekommen hätte bis August 2020? Also von den Monaten November 2019 - August 2020 für Kind 1? VIelen Dank vorab für Ihren Rat! Liebe Grüße

von Elaine89 am 16.04.2019, 20:24



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Hallo, sie sollten das Elterngeld in Basis Elterngeld umwandeln, damit es nicht auf das neue Elterngeld angerechnet wird. Richtig ist, dass Sie am besten am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit beenden. Sie können dann von Kind 1 bis zu 24 Monate bis zu einem späteren Zeitpunkt aufheben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.04.2019



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Nein, nur wenn du es in Basis-EG änderst. Aber, wenn du das machst, dann wird das Einkommen was du bisher hast entsprechend auch umgerechnet. Aktuell profitierst du ja davon, das man eben bei EG Plus im Gegensatz zum Basis-EG mehr verdienen darf ohne das es gekürzt wird. Das würde dann nachträglich wegfallen. Auch das Mutterschutzgeld würde mit dem EG verrechnet werden. Mein Rat wäre, entweder diese Verluste hinnehmen. Oder noch besser, wenn ihr es euch leisten könnt, dein Mann nimmt EZ und EG. Wäre ja eigentlich zeitlich auch nicht unpraktisch wenn er in der Zeit daheim wäre wenn Du im Mutterschutz bist, vor Geburt und danach. Auch wegen Betreuung für das ältere Kind. Er würde die EG-Monate von dir übernehmen, du gehst in den Mutterschutz und nach Mutterschutz steigst du mit dem EG für Kind2 wieder ein. Je nachdem kann dein Mann dann weiter EG beziehen, wenn für euch finanziell machbar oder ihr verzichtet auf die letzten Monate. vom EG des ersten Kindes. Alternativ, du wandelst jetzt schon das EG Plus in Basis-EG um und arbeitest nicht weiter in TZ. Oder wenn doch TZ, nimmst du die Verluste eben hin. Ist dann halt einen Rechenaufgabe die ihr genau prüfen solltet. Würde mich also am besten an die EG-Kasse wenden, die sollen euch da umfangreich beraten.

von Felica am 16.04.2019, 20:48



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

VIelen Dank für die umfangreiche Antwort. :) Eltenzeit für meinen Mann fällt weg, macht finanziell keinen Sinn und er möchte auch nicht zuhause bleiben. Du hast mir auf jeden Fall sehr weiter geholfen, vielen lieben Dank!

von Elaine89 am 17.04.2019, 11:58



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