Frage: Gehalt in der Schwangerschaft

Guten Tag Ich hab mal eine Frage ich bin jetzt in der 13 SSW und hab mein Arbeitgeber Bescheid geben das ich schwanger bin. Ich arbeite als Reinigungsdame in ein Fitnessstudio bin auf 450€ angemeldet. Ich hab vor der Schwangerschaft alleine und abends ab 22 Uhr gearbeitet und mehr Stunden und dann auch mehr bekommen (wurde dann über mein Mann abgerechnet den haben sie dann auch als 450€ kraft gemeldet) jetzt wo ich weis das ich schwanger bin darf ich ja nicht mehr alleine und so spät Abend arbeiten, das haben wir auch geregelt, hab eine Kollegin bekommen. Jetzt arbeite wir ja zu Zeit schneller vorher war ich auf 12,5 Stunden die Woche jetzt bin ich auf 6,25 Stunden. Die wollen mir auch nur die Stunden bezahlen, aber im mein Vertrag steht drin 10 Stunde die Woche ( wie gesagt vor der Schwangerschaft war ich auf zwei Verträge wo drin stand 10 Stunden die Woche hab aber nur 12,5 Stunden gearbeitet und bezahlt bekommen das fand ich auch in Ordnung) aber wie sind meine Rechte jetzt. Bekomm ich nur die Zeit die ich arbeite oder die Zeit die im Vertrag steht? Weis das der Vertrag von mein Mann nicht zählt und der auch gekündigt wird das war ja nur nett von den weil ich mehr Stunden brauche und nicht auf Steuerkarte gehen wollt für die paar Stunden wären mehr Abzüge gewesen aus ich raus bekommen hätte. Aber was steht mir jetzt zu?

von Nordstern am 15.08.2021, 22:02



Antwort auf: Gehalt in der Schwangerschaft

Hallo, "wurde dann über meinen Mann abgerechnet" erfüllt unter Umständen einige Straftatbestände. Ich werde deshalb keine Stellung nehmen. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2021



Antwort auf: Gehalt in der Schwangerschaft

Euch ist schon klar das das Betrug ist? Es ist rechtlich nicht ok das dein Mann offiziell als minijobber angemeldet ist, du aber den Job machst. Wenn das auffliegt seit ihr alle dran Fraglich on Fr. Bader dir da überhaupt antwortet. Ansonsten gilt das was im Vertrag steht. Entsprechend musst du bezahlt werden, also die 10 Std die Woche. Eigentlich sogar die 12,5 Std wenn du beweisen kannst das du die sonst gearbeitet hast. Mit dem Vorteil der SV-Abgaben. Den das du die nicht mehr machen kannst, liegt ja an der Schwangerschaft. Meine mich erinnern zu können das Mutterschutz und Arbeitzeitem nicht zusammen passen. Dein AG hat da auch keinen Verlust, weil er das Geld von der kk erstattet bekommt. Er muss aber eben ein Teil- BV aussprechen.

von Felica am 15.08.2021, 22:48



Antwort auf: Gehalt in der Schwangerschaft

Du musst zumindest die 10 h von deinem Vertrag erhalten. Über die fehlende Zeit muss der AG ein Teil BV aussprechen. Diese Differenz kriegt er über die KK zurück.

von MamaausM am 16.08.2021, 08:27



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