Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

geld vom vater bei unehelichem kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: geld vom vater bei unehelichem kind

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hallo wollte sie mal fragen was eine mutter für geld von dem vater eines unehelichen kindes bekommen kann. gibt es dafür eine tabelle oder gibt es sowas garnicht. sorry das ich etwas wirr nu frage aber wußt nicht wie ich mich ausdrücken soll. danke iris


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2. Kosten SS u. Entbindung Alle Kosten, die die KK nicht bezahlt 3. Säuglingsausstattung Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist) 4.Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750 €, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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meinst du jetzt, daß die mutter nicht verheiratet war und nun den anspruch (weil getrennt vom vater des kindes) auf unterhalt geltend machen will?


Mitglied inaktiv

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Hallo Also was den Kindesunterhalt betrifft das sind eheliche und uneheliche Kinder gleichgestellt.Ob du Unterhalt für dich bekommst das kommt auch darauf an wie lange du mit den "Vater" zusammen gelebt hast.Zumindest wurde es mir so gesagt. Gruß delphine


Mitglied inaktiv

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hi, die nicht verheiratete Mutter hat in den ersten drei Lebensjahren des Kindes einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom Kindsvater. Im Moment läuft eine Klage die vom OLG Hamm an das BVG gegeben wurde um zu prüfen, ob mit dieser zeitlichen Begrenzung die Grundrechte des Kindes verletzt werden (Gleichstellung zu ehelichen Kinder). Die Höhe dieses Unterhaltes richtet sich einmal nach der Lebensstellung der Mutter (mindestens jedoch 730euro) UND der Leistungsfähigkeit des Vaters. Theoretisch hat die Mutter einen Anspruch in Höhe ihres letzten Nettoeinkommens. Aber der Vater muss nur insoweit zahlen, wie sein eigener Lebensbedarf gedeckt ist und maximal 3/7 seines anrechenbaren Nettoeinkommens. Wenn er sich weigert muss du dir einen Anwalt suchen, bzw bei erhalt von Sozialhilfe geht der Anspruch auf Unterhalt auf das Sozialamt über (bis zur Höhe der gewährten Hilfe) cu


Mitglied inaktiv

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hi also erstmal diese frage habe ich für ne freundin gestellt. ich hatte schon über suchmaschienen gesucht aber leider nichts gefunden.werde ihr ne mail schicken wo das drin steht was ihr geschrieben habt. vielen dank für eure hilfe. iris


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