Ricora
Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn ist am 25.09.2015 geboren und das Geschwisterchen kommt vermutlich um den 20.03.2017. Aktuell hat mein Mann für meinen Sohn 3 Jahre Elternzeit beantragt. Diese geht bis zum 24.09.2018. Er ist nach der Geburt meines Sohnes nur den ersten Monat nach Geburt in Elternzeit zu Hause gewesen iund hat dann 8 Monate Vollzeit gearbeitet seit 25.06.2016 ist er nun wieder in Elternzeit. Der Arbeitgeber hat meinem Mann mitgeteilt, dass somit sogar ein Anspruch bis 24.06.2019 bestünde. Das zweite Kind wird geboren wenn mein Sohn 1,5 Jahre alt ist. Ich lese immer wieder, dass man mit Zustimmung des Arbeitgebes 12 Monate mitnehmen kann über das 3. Lebensjahr hinaus. Somit würden uns aber immernoch 6-14 Monate der Elternzeit verfallen. Ist das definitiv so oder gibt es noch eine andere Möglichkeit. Wir haben uns nun den Kopf zerbrochen und würden gerne wissen ob zumindest folgende Möglichkeit besteht, oder es eine andere Lösung gibt mit der wir möglichst wenig Elternzeit verfallen lassen müssen. Wir würden z.B. von folgendem ausgehen. Mein Mann bricht die Elternzeit für unseren Sohn zu Beginn meiner Mutterschutzfrist ab und beantragt dann den ersten Monat nach Geburt wieder Elternzeit für das Geschwisterchen, um anschließend wieder 8 Monate Vollzeit zu arbeiten. Wir würden für beide unsere Kinder einen Aufschub von 12 Monaten über den 3. Geburtstag hinaus beantragen und dann erst die Elternzeit für unseren Sohn aufbrauchen und anschließend für das Geschwisterchen weiterzubeantragen. Somit hätte er dann im April 2017 Eltenrzeit für das Geschwisterchen Januar 2018 bis März 2019 Elternzeit für unsern Sohn April 2019 bis März 2020 Elternzeit für das Geschwisterchen April 2020 bis März 2021 das aufgeschobene Jahr für unsern Sohn April 2021 bis März 2022 das aufgeschobene Jahr für das Geschwisterchen Geht das? Oder haben sie vllt. noch einen besseren Vorschlag? Vielen Dank für ihre Anwort Mit freundlichen Grüßen
Hallo, 1. Die Elternzeit kann in drei Abschnitte aufgeteilt werden 2. Für Kind 1 können bis zu 24 Monate übertragen werden 3. Er sollte während des Bezuges von Elterngeld auch tatsächlich Elternzeit für Kind 2 nehmen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Für das erste Kind können schon bis zu 24 Monate übertragen werden. Bist Du gar nicht in Elternzeit? Er kann also ab Geburt für Kind 2 nehmen und dann danach den Rest von Kind 1.
malini
Aber wie wäre dann die Elternzeit insgesamt aufgeteilt? Ist es nicht so, dass man nicht mehr als einmal splitten darf? Oder hat sich das geändert? Mein Stand war, es dürfen je Kind max. 2 Elternzeitabschnitte sein.
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