Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltserhöhung, Urlaub

Frage: Gehaltserhöhung, Urlaub

winniethewhat

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Liebe Frau Bader, 2 Fragen: 1) ich bekomme - zusammen mit meinem „Senioritätsband“ jedes Jahr eine seit Jahren festgelegte Gehaltserhöhung. Letztes Jahr bekam ich sie wie üblich (Geburtstag unseres Sohnes 18.11.16, Gehaltserhöhung 1.5. jeden Jahres - war also schon in EZ), dieses Jahr nicht. Ich war genau ein Jahr weg, habe aber mit 80% wieder angefangen. Ist das Verweigern der GE rechtens? 2. “Alturlaub” - ich dachte, seit den EuGH Entscheidungen vor ein paar Jahren müsse mein alter Resturlaub noch mit meinem 100% Gehalt abgegolten werden? Ist das richtig? Ich konnte ihn aus betrieblichen Gründen nicht nehmen. Herzlichen Dank & Gruß Winnie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Auf welcher Grundlage bekommen Sie das denn? 2. Abgeltung gibt es nur bei Beendigung des Vertrages. Sie können den Urlaub noch nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße NB


winniethewhat

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Liebe Frau Bader, die Basis dafür ist eine Email, mit der uns unsere jährlichen Gehaltserhöhungen beim Eintritt in die neue Position kommuniziert wurden. viele Grüße


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