winniethewhat
Liebe Frau Bader, 2 Fragen: 1) ich bekomme - zusammen mit meinem „Senioritätsband“ jedes Jahr eine seit Jahren festgelegte Gehaltserhöhung. Letztes Jahr bekam ich sie wie üblich (Geburtstag unseres Sohnes 18.11.16, Gehaltserhöhung 1.5. jeden Jahres - war also schon in EZ), dieses Jahr nicht. Ich war genau ein Jahr weg, habe aber mit 80% wieder angefangen. Ist das Verweigern der GE rechtens? 2. “Alturlaub” - ich dachte, seit den EuGH Entscheidungen vor ein paar Jahren müsse mein alter Resturlaub noch mit meinem 100% Gehalt abgegolten werden? Ist das richtig? Ich konnte ihn aus betrieblichen Gründen nicht nehmen. Herzlichen Dank & Gruß Winnie
Hallo, 1. Auf welcher Grundlage bekommen Sie das denn? 2. Abgeltung gibt es nur bei Beendigung des Vertrages. Sie können den Urlaub noch nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße NB
winniethewhat
Liebe Frau Bader, die Basis dafür ist eine Email, mit der uns unsere jährlichen Gehaltserhöhungen beim Eintritt in die neue Position kommuniziert wurden. viele Grüße
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