Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltserhöhung im EU

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehaltserhöhung im EU

Mitglied inaktiv

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Schönen guten Tag, Frau Bader, ich entschuldige mich jetzt schon für den langen Text, aber der Fall ist etwas kompliziert.... Während ich im Erziehungsurlaub war, hat meine Kollegin (die Abteilung bestand damals aus meiner Kollegin und mir) eine 20%ige Gehaltserhöhung erwirkt. Wohl auch, weil der damalige Chef gerade im Begriff war, das Unternehmen zu verlassen. Meine Vertretung wurde von dem kommisarischen Leiter des Unternehmens eingestellt, mit genau demselben Gehalt, das meine Kollegin erwirkt hat. Ich habe mich jetzt mit dem Betriebsrat kurzgeschlossen, die mir mitteilten, daß das Gehalt individuel ausgehandelt wird und ich bei dem neuen Chef, der mich nur von meinem Vorstellen bei ihm kennt, das selbst erwirken müßte. Ich habe noch ein halbes Jahr Erziehungsurlaub und frage mich, ob es keine rechtliche handhabe gibt, mein Gehalt automatisch anzupassen. Vielen lieben Dank Marlin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Marlin, grundsätzlich muss jeder sein Gehalt alleine aushandeln. Es gilt aber der Gleichbehandlungsgrundsatz, wonach alle AN gleich zu behandeln sind, wenn kein Grund für eine Ungleichbehandlung besteht. Fraglich ist also, warum die Kollegin die Gehaltserhöhung erhalten hat. Wenn dies als Belohnung für gute Dienste geschah, haben Sie keinen Anspruch. Weiter fragt sich, warum Ihre Vertretung die Gehaltserhöhung bekommen hat. Wegen der anderen Kollegin? Dann steht es Ihnen auch zu. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Meine Kollegen möchten in diese Sache nicht mit hinein gezogen werden, die Gehälter weiß ich von einer 3. Person, die ich unmöglich als Argumentationshilfe nehmen kann, da es diese Kopf und Kragen kosten würde.


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