Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehalt nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, ich bin nach meiner dreijährigen Elternzeit wieder in den Betrieb zurückgekehrt, in dem ich vorher gearbeiet habe. Man hat mir eine Teilzeitstelle angeboten, die von den Tätigkeiten schlechter ist, als mein vorhiger Job. Das Gehalt ist anteilig das Gleiche.Es wurde ein neuer Vertrag aufgesetzt mit den neuen Arbeitszeiten und Gehalt. Das ist nun ein Jahr her und ich arbeite dort als Teilzeitkraft mit dem "alten" anteiligen Gehalt. Mein Chef (hat gewechselt)meinte nun, ich verdiene zuviel, ich hätte ja in meinem Teilzeitjob nicht mehr die Verantwortung wie früher und er müsse mein Gehalt kürzen. Ist dies zulässig?? Vielen Dank JEnny


Mitglied inaktiv

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Hallo, nein, das würde ja eine Änderungskündigung bedeuten. Jeder neue Chef muß mit dem klar kommen, was seine Vorgänger "verbrochen" haben. Im übrigen sagst Du ihm das nächste mal, daß Du noch viel mehr verdienst, aber leider nur das ausgehandelte Gehalt bekommst. ... dann hat er was zum Nachdenken :-) Viele Grüße Désirée


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