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Hallo Frau Bader, meine Frau erwartet Ihr 2.Kind. Unser 1.Kind ist 3 1/2 Jahre alt. Für die Zeit der Geburt und den Aufenthalt im Krankenhaus meiner Frau muss ja unsere 1. Kind versorgt werden. Steht mir als Vater ein gesetzlicher Anspruch auf (zusätzlichen) Urlaub für diese Zeit zu, um mein 1.Kind betreuen zu können? Wenn nicht, habe ich dann Anspruch auf "normalen" Urlaub, der mir gewährt werden muss. Vielen Dank im voraus. Ciao Niklas
Lieber Niklas, Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Das gleiche gilt gem. § 199 RVO für die Zeit der Entbindung und den damit in Zusammenhang stehenden Krankenhausaufenthalt. Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen den Verdienstausfall erstatten. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Auf gut DEutsch-setzen Sie sich mit der KK in Verbindung. Beim AG müssen Sie allerdings Urlaub beantragen. Gruß, NB
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