Mitglied inaktiv
Hallo, mich beschäftigt folgendes Thema: Ich befinde mich momentan im Erziehungsurlaub meines 1.Kindes.Im Moment bin ich in der 10. Woche schwanger.Wir sind eine Drei-Mann-Familie-d.h. sämtliche Verwandschaft ist in 560 km Entfernung.wenn mir in der momentanen Schwangerschaft ein frühzeitiger und längerer Krankenhausaufenthalt widerfahren sollte,wird mein Mann dann vom Arbeitgeber in Form von "krank" freigestellt-zur Versorgung unseres Kindes? Und wie verhält es sich wenn ich zur Entbindung im Krankenhaus bin-ebenso? Ich habe gelesen das mann dann einen unbezahlten Sonderurlaub einreichen muß (aber geht da nicht jeder Tag von der Rente ab?), und ist es dem Arbeitgeber tatsächlich überlassen-ob er diesem zustimmt? Ich hoffe Sie können mir helfen-unser Sohn ist gegenüber fremden Personen nicht gerade erfreut. MFG Janet
Liebe Janet, wenn das erste Kind unter 12 ist und kein anderer das erste Kind versorgen kann, während Sie mit dem 2.im Krankenhaus sind, besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe, wobei dies durch den Ehemann ersetzt werden kann. Dann erhält Ihr Mann ZAhlung von der KK. Dies hat nichts mit dem AG zu tun, der nicht verpflichtet ist, dem KV freizugeben. IdR klappt das aber, wenn Ihr Mann dann auch die fehlenden Tage als Urlaub abgerechnet bekommt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, die Krankenkasse zahlt 70 DM am Tag, wenn du dein Kind nicht betreuen kannst. Stelle dort einen Antrag auf Haushaltshilfe. So viel ich weiß, muß dein Mann unbezahlten Urlaub nehmen, das geld ist dann für den Verdienstausfall. Rufe einfach deine Kasse an, die wissen wie es geht
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