Steuerklasse wechseln: Ein Riesenplus beim Elterngeld Bislang konnten verheiratete Paare durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Elterngeld nach der Geburt erhöhen. Seit Anfang 2013 ist das nicht mehr so einfach. Wer das Elterngeld optimieren will, muss jetzt schnell und schlau handeln. Die Mühe lohnt sich: Es winkt ein Plus beim Elterngeld in Höhe von mehreren Tausend Euro. Das Elterngeld um mehrere Tausend Euro erhöhen Werdende Eltern können die Höhe des Elterngeldes selbst beeinflussen. Sind die Partner verheiratet, können sie mehrere Steuerklassen wählen. Die Steuerklasse beeinflussen das vom Arbeitgeber ausgezahlte Nettogehalt. Und da sich das Elterngeld nach der Geburt am Nettogehalt vor der Geburt orientiert, gilt: Derjenige Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Elterngeld beziehen wird, sollte in eine für ihn günstige Steuerklasse wechseln. Die Mühe lohnt sich. Eine günstige Steuerklasse kann das Elterngeld um mehrere hundert Euro pro Monat erhöhen. Fast 5 000 Euro mehr Elterngeld im Beispielfall Ein Beispiel: Eine 40-jährige Arbeitnehmerin verdient 3 000 Euro brutto monatlich. Ist sie in der für sie ungünstigen Steuerklasse V bekommt sie monatlich rund 1 477 Euro Gehalt ausgezahlt. Auf Basis dieses Nettogehalt errechnet die Elterngeldstelle nach der Geburt ihres Kindes ein Elterngeld in Höhe von monatlich 906 Euro. Ist sie im Jahr vor der Geburt hingegen in der Steuerklasse III, beträgt das Nettoeinkommen 2 105 Euro und das spätere Elterngeld beträgt dann 1 314 Euro monatlich. Bezieht die junge Mutter für den maximal möglichen Zeitraum von zwölf Monaten Elterngeld, bekommt sie in der günstigeren Variante rund 4 900 Euro mehr als in der ungünstigeren Variante. Diese Steuerklassen können Ehepaare wählen Verheiratete Paar können folgende Varianten wählen: Beide Partner können die Steuerklasse IV nehmen. Einer der Partner wählt die III und der andere die V. Und seit 2010 können beide Partner auch die sogenannte Klasse „IV mit Faktor“ wählen. Unabhängig von Geburt und Elterngeld gilt die Faustregel: Verdienen die Ehepartner unterschiedlich viel, sollte derjenige die Steuerklasse III wählen, der mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Bruttolohns verdient. So bekommt das Ehepaar möglichst viel Netto vom Bruttogehalt. Da in viele Ehen immer noch der Mann erheblich mehr verdient als die Ehefrau, sind die Ehemänner üblicherweise in der Steuerklasse III und die Frauen in der Steuerklasse V. Wechsel der Steuerklasse wegen anstehender Geburt Die für die Haushaltskasse vieler Paare beste Steuerklassen-Kombination „Ehemann III/Ehefrau V“ kann ungünstig sein, wenn das Ehepaar ein Kind erwartet. Da häufig die Ehefrau nach der Geburt in Elternzeit geht und Elterngeld für die zwölf Monate nach der Geburt beantragt, sollte sie vor der Geburt in die Steuerklasse III wechseln, um später möglichst viel Elterngeld zu bekommen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie berufstätig ist und mehr als das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro zu erwarten hat. Wechselt die Frau vor der Geburt des Kindes in die Steuerklasse III, obwohl sie erheblich weniger als ihr Mann verdient, hat das Paar zwar in der vorgeburtlichen Zeit weniger Netto zum Leben. Aber dieser steuerliche Nachteil wird mit der Steuererklärung wieder ausgeglichen. Das wiederum ist beim Elterngeld nicht möglich. Bleibt die Ehefrau in der Steuerklasse V, bekommt sie weniger Elterngeld und kann dieses Minus nicht wieder zurückholen. Tipp: Ihre aktuellen Steuerklassen finden Sie auf den monatlichen Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers. Einen Wechsel der Steuerklasse können Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner beim Finanzamt an Ihrem Wohnort beantragen. Und keine Angst: Den Steuervorteil, den Sie durch eine andere Steuerklassen-Kombination verlieren, bekommen Sie mit der Steuererklärung später zurück. Bundessozialgericht erlaubt Steuerklassen-Trick Das Bundessozialgericht hat bereits im Jahr 2009 einen Steuerklassenwechsel zum Zwecke der Elterngelderhöhung erlaubt. Seit Anfang 2013 gilt jedoch das „Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzuges“. Diese Gesetzesänderung hat Ehepaaren den legalen Steuerklassen-Trick erheblich erschwert. Paare, die erst mit Bekanntwerden der Schwangerschaft die Steuerklassen wechseln wollen, müssen jetzt sehr schnell sein, wenn sie vom Steuertrick profitieren wollen. test.de erklärt, wie das gelingt. http://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4532918-0/
Sternenschnuppe
War uns damals absolut nicht klar. Schade um die vielen Euronen eigentlich.
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