Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Garantiezeit für Kinderwagen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Garantiezeit für Kinderwagen

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe am 23.12.02 einen Gesslein Kinderwagen erworben. Gestern ist mir eine Feder am Wagengestell durchgebrochen. Der Wagen ist nicht mehr benutzbar. Von der Verkaufstelle habe ich ein Garantiezertifikat erhalten indem vermerkt ist das die Gewährleistungspflicht nur 6 Monate beträgt. Muß ich die Kosten für die Reparatur selbst bezahlen?? Ist nicht eine Garantie von 2 Jahren gesetzlich vorgeschrieben?? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das kein normales Verschleißteil ist (kann ich nicht beurteilen) läuft das Gewährleistungsrecht (was Sie Garantie nennen) 24 Monate. Hier gilt: Ärger machen! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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ich hatte das gleiche problem mit meinem kinderwagen von abc...wurde problemlos auf garantie repariert.


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