Sicherheitsmängel am Kinderwagen wie soll ich weiter vorgehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sicherheitsmängel am Kinderwagen wie soll ich weiter vorgehen?

Sehr geehrte Frau Bader, Zur Geburt unseres ersten Kindes haben wir einen Kinderwagen eines Bekannten deutschen Herstellers gekauft. Da wir ihn evtl auch beim zweiten Kind verwenden wollen haben wir nicht gespart und 1400€ ausgegeben in der Hoffnung ein qualitativ hochwertiges und vor allem sicheres Produkt zu erhalten. Nun ist mein Sohn 7 Monate alt und beim letzten Spaziergang hat sich plötzlich die gesamte Wanne des Kinderwagens aus der Halterung gelöst. Ich konnte die Wanne gerade noch halten um so das Herausstürzen meines Sohnes zu verhindern. Sofort nach diesen erschreckenden Vorfall habe ich den Kinderwagen zum Händler gebracht. Dieser hat mit einem vorrätigen neuen Kinderwagen der gleichen Serie den Vorfall nachgestellt und auch dort hat sich die Wanne aus der Halterung gelöst. Der Kinderwagen wurde ordnungsgemäß benutzt, war nicht beschädigt und die max. Belastbarkeit wurde nicht überschritten. Der Kinderwagen wurde nun komplett zum Hersteller geschickt aber da bei dem Model des Händlers das gleiche Problem bestand frage ich mich nun ob das nicht ein Produktionsfehler ist. Wie soll ich nun weiter verfahren?

von Tigi86 am 17.09.2018, 21:18



Antwort auf: Sicherheitsmängel am Kinderwagen wie soll ich weiter vorgehen?

Hallo, da der Mangel nicht zu beheben zu sein scheint können Sie vom Vertrag zurücktreten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2018



Antwort auf: Sicherheitsmängel am Kinderwagen wie soll ich weiter vorgehen?

ersatz verlangen. anderes modell, andrer hersteller, gleicher wert. oder was meinst du? schadenserstz wohl nicht,da ja nix passiert ist.

von mellomania am 17.09.2018, 21:27



Antwort auf: Sicherheitsmängel am Kinderwagen wie soll ich weiter vorgehen?

Unglaublich. Gut, dass du so schnell reagiert hast und dadurch Verletzungen deinem Baby vorenthalten hast. Das erinnert mich an eine gute Freundin, wo der Zwillingswagen einfach zusammen gebrochen ist, Schalen prallten auf dem Boden auf. Babies kamen ins Krankenhaus. Zum Glück krachte der Wagen gerade nach unten ohne seitlich zu kippen. Sonst wäre es schlimmer ausgegangen. So blieben Babies als Patienten und Mama als Begleitperson eine Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus. Letztlich war der Schock größer als alles andere und die Kinder unverletzt. Der Händler hat am Ende aus Kulanz (ohne Diskussion) das Geld erstattet, weil die Eltern sich geweigert haben einen neuen Wagen der Marke zu bekommen. Was du machen kannst? 1) für die Zeit wo dein Wagen beim Händler ist, Ersatz anfordern. Wird nicht gleichwertig sein, vermutlich älteres Modell, aber immerhin einen Wagen haben. 2) erstmal abwarten. Vielleicht lässt es sich reparieren. Darauf wird auch der Händler aus sein. Für mich klingt es so wie ein Chargefehler, da beim gleichen Modell das Gleiche nochmal geschah. Wenn der Wagen repariert werden kann wirst du ihn so wieder nehmen müssen. Außer der Händler ist kulant und es gibt eine andere Möglichkeit. Wenn eine Reperatur nicht möglich war wird vermutlich der Händler dir schon Ersatz anbieten. Denn dieser wird auch das Ziel haben, zufriedene Kunden und vor allem Sicherheit. Da schlecht gelaunte Kunden bzw. ein verletztes Kind schlechte Presse bringt. Vermutlich bieten sie dir einen Wagen der neuen Charge an (vermutlich das Modell was nach deinem kommt). Dafür musst du dann alles vom alten Wagen abgeben und bekommst den Neuen. Wenn der Händler sich stur stellt bzw meint es sei dein Fehler (Handlingfehler) dann verweise darauf, dass es beim anderen Wagen genauso passiert ist. Wenn der Händler keinen Neuen, vor allem heilen, Wagen hat bzw das Nachfolgermodell noch nicht raus ist bleibt nur Geld zurück. Dafür wirst du auch alles vom alten Wagen zurück geben müssen. Wenn du einen neuen Wagen hast oder Geld zurück bekommen hast verfällt mit dem "Tausch" auch, dass du einen Leihwagen hast. Diesen musst du dann auch mit abgeben. Ggf. darfst du ihn noch ein paar Tage aus Kulanz weiter behalten, insofern du dir einen neuen Wagen ausgesucht hast und dieser ggf. noch geliefert werden muss. So wie ich es raus lese hast du deinen Wagen bereits beim Händler gelassen. Solltest du keinen Leihwagen bekommen haben kannst du da morgen oder in den nächsten Tagen noch hingehen und einen anfordern. Der steht dir zu. Das wissen nur viele nicht. Ist bsp. bei Isofixbase für Maxicosi auch so (da habe ich Erfahrung).

von Ani123 am 17.09.2018, 23:28



Antwort auf: Sicherheitsmängel am Kinderwagen wie soll ich weiter vorgehen?

Händler ist eh raus, ist Sache des Herstellers. Der Händler ist nur Mittelsmann.

von Felica am 18.09.2018, 06:56



Antwort auf: Sicherheitsmängel am Kinderwagen wie soll ich weiter vorgehen?

Der Händler (!) hat bei Neuware eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Mit dem Hersteller hat die FS ja gar kein Vertragsverhältnis, wenn es keine zusätzliche freiwillige Hersteller-garantie gibt. Nach Ablauf der ersten 6 Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestand. Mit dem Nachstellen an dem Ausstellungsmodell ist der Nachweis ja wohl erbracht.

von drosera am 18.09.2018, 12:24



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