Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Hallo Frau Bader, ich habe ein Problem mit unseren Nachbarn. Unser Kinderwagen ist sehr schmal und klein. Wir stellen ihn im Eingangsbereich ab. Er stört niemanden, verstellt keine Fluchtwege oder sonstiges. Unsere Nachbarn stören sich jedoch daran. Uns sprechen sie nie darauf an. Jedoch wird es häufig sehr grob mit Absicht beim zur Seite schieben (obwohl nicht notwendig) mit Wucht gegen die Wand gedonnert. Oder er wurde bereits mehrfach einfach in den Keller runtergetragen. Eine höfliche Bitte als Aushang, mit Verweisung an richterlichen Entscheidungen zu dem Thema, den Kinderwagen dort stehen zu lassen, sind wohl uninteressant.. heute hat meine Mutter beobachtet wie ein bestimmter Nachbar den Kinderwagen heftig gegen die Wand gedonnert hat. Was kann ich noch tun? Ich will nicht das der Kinderwagen zu schaden kommt. LG Snezhok

von snezhok am 14.04.2023, 18:21



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Hallo, hier ist stufenweise vorzugehen. Zuerst einmal stellt sich die Frage, was in der Hausordnung geregelt ist. Dann ist zu schauen, wo der Kinderwagen wie abgestellt wird, ob er andere behindert und ob es Ihnen zumutbar ist, den Kinderwagen zum Beispiel in den Fahrradkeller zu tragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.04.2023



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Wohnt ihr zur Miete? Dann würde ich den Vermieter ansprechen und bitten, die Nachbarn auf die Rechtsmäßigkeit hinzuweisen. Wohnt ihr in einer Eigentumswohnnung könnt ihr das auf der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen.

von 3wildehühner am 14.04.2023, 18:31



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Wir wohnen zur Miete. Die Hausverwaltung zuckt nur mit den Schultern und meint, dass die nichts machen können, wir müssen das unter uns klären...ich habe es nun versucht mit dem Aushang, aber der Erfolg bleibt aus

von snezhok am 14.04.2023, 18:45



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Wie wäre es, die Nachbarn direkt anzusprechen statt einen Aushang zu machen? Bevor ich sie wegen Sachbeschädigung anzeigen würde, würde ich es versuchen, möglichst friedlich zu lösen.

von 3wildehühner am 14.04.2023, 18:57



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Was steht denn im Mietvertrag und/oder Hausordnung zu dem Thema? Und was heißt "in den Keller runtergetragen"? Gibt es dort einen Raum für Fahrräder und Kinderwagen? Dann müsst ihr den auch nutzen, denn Treppenhaus ist nur OK, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

von KielSprotte am 14.04.2023, 19:21



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Ein Kinderwagen im Treppenhaus ist immer eine Gefahr. Nicht nur wegen Rettungswege, sondern es ist im Fall eines Feuers auch brennbares Material. Und man stolpert in einem völlig verrauchtem Treppenhaus ubd in Panik sehr leicht drüber. Insofern kann ich die Nachbarn durchaus verstehen das die gegen das Abstellen sind. In den Mehrfamilienhäuser wo ich zur Miete gewohnt habe, war das durch die Bank hindurch verboten. Man durfte nicht mal so etwas wie Schuhe im Flur stehen haben.

von Neverland am 15.04.2023, 00:12



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Und was ist nun so schlimm, ihn wo anders hinzustellen des Hausfriedens wegen? Achja, weil man ja im Recht ist und das auf Biegen und Brechen durchsetzen muss....tja nun. In einer Hausgemeinschaft zu leben heißt nunmal nicht immer auf sein Recht zu beharren, außer man möchte sich unbeliebt machen, tja dann kann man das auch tun wenn man dann ruhiger schläft. Ich persönlich bin eher ein Freund davon, dass man sich mit allen gut versteht, auch wenn das bedeutet dass man sein Recht nicht immer durchsetzen kann....

von Dezemberbaby2019 am 15.04.2023, 09:23



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Leute, ich bin geschockt über manche Antworten! Die AP beschreibt die Situation, darunter auch dass sie niemand anspricht, dass der KiWa stört und stattdessen der KiWa ungelagert oder gar gewaltsam beschädigend behandelt wird. Das ist weder normal noch tolerabel. Das ist Sachbeschädigung und Ausleben von Aggressionen. An die AP: ich würde betreffenden Mieter darauf ansprechen was deine Mutter gesehen hat (gern auch zusammen mit deiner Mutter) und dann auch mitteilen, dass Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht werden. Wenn es rechtlich so ist, dass der KiWa im Treppenhaus stehen darf, dann würde ich darauf bestehen - es sei denn, er ist leicht in den Keller zu tragen. Dann würde ich nochmal prüfen, was für die Hausgemeinschaft das Beste ist. Bei mir im Vertrag steht auch, dass nichts abgestellt werden darf. Ich bin froh und dankbar, dass niemand aufmuckt. Mein KiWa ist sehr schwer. Ich würde ihn nicht in den Keller bekommen.

von Succero am 15.04.2023, 11:06



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Leute, ich bin geschockt über manche Antworten! Die AP beschreibt die Situation, darunter auch dass sie niemand anspricht, dass der KiWa stört und stattdessen der KiWa ungelagert oder gar gewaltsam beschädigend behandelt wird. Das ist weder normal noch tolerabel. Das ist Sachbeschädigung und Ausleben von Aggressionen. An die AP: ich würde betreffenden Mieter darauf ansprechen was deine Mutter gesehen hat (gern auch zusammen mit deiner Mutter) und dann auch mitteilen, dass Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht werden. Wenn es rechtlich so ist, dass der KiWa im Treppenhaus stehen darf, dann würde ich darauf bestehen - es sei denn, er ist leicht in den Keller zu tragen. Dann würde ich nochmal prüfen, was für die Hausgemeinschaft das Beste ist. Bei mir im Vertrag steht auch, dass nichts abgestellt werden darf. Ich bin froh und dankbar, dass niemand aufmuckt. Mein KiWa ist sehr schwer. Ich würde ihn nicht in den Keller bekommen.

von Succero am 15.04.2023, 11:06



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Liebe/r succero, Nein, ganz im Gegenteil. Es gibt Menschen die sind geeignet in Mehrfamilienhäusern zu wohnen und andere die es nicht sind. Wenn ich lese, dass gleich ein Aushang gemacht wurde auf dem geschrieben steht, dass man ja im Recht ist usw. So etwas stößt in meinen Augen eben bei Nachbarn auch schlecht auf. Hier lag m. E. schon vorher etwas im Argen und man spricht als Nachbarn nicht wirklich miteinander (aus welchen Gründen auch immer). Vielleicht auch deshalb die barsche Reaktion des Nachbarn.

von Dezemberbaby2019 am 16.04.2023, 17:24



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Warum ruft ihr hier bei der Hausverwaltung an? Euer Ansprechpartner ist der Vermieter. Die Hausverwaltung arbeitet allein für die WEG und ist für Mieterbetreuer nicht zuständig, erst recht nicht für Konflikte zwischen einzelnen Mietparteien.

von Cpt_Elli am 16.04.2023, 17:44



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Liebe Dezemberbaby 2019, Ein Aushang ist eine unpersönliche Bitte, Info,… an alle Mieter. Bei uns im Haus ist ein Aushang durchaus üblich. Da ist doch grundsätzlich nichts falsch dran. Weshalb der Nachbar so reagiert wissen wir hier alle nicht. Fakt ist auf jeden Fall, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist. Das wird es auch nicht, wenn er „gute“ Gründe hätte - maximal nachvollziehbarer. Wenn er mit etwas ein Problem hat, ist es doch genauso seine Pflicht damit auf Snezhok zuzugehen.

von Succero am 16.04.2023, 17:53



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Ich danke allen für die Beiträge. Tatsächlich scheinen bei uns im Haus einige sehr scheinheilig zu sein. Wenn ich mit den Kindern am Kinderwagen stehe und ich sehe meine Nachbarn wollen vorbei oder in den Keller dann beeile ich mich immer Platz zu machen und jedes Mal hört man ein "ach alles gut, es stört nicht"...tja scheinbar schon. Ich habe den Kinderwagen tatsächlich monatelang immer unter die Treppe im Keller gestellt. Aber leider hab ich in den letzten drei Monaten immer wieder mit dem Rücken Schwierigkeiten, weshalb ich es mir nicht mehr zumuten will. Der Kinderwagen steht tatsächlich so, das er NICHT stört. Der Eingangsbereich ist komplett frei. Zum Thema besagter Nachbar, jaaaa das ist ein schwieriges Thema. Der Nachbar wohnt hier eigentlich länger nicht mehr wegen täglicher heftiger Ruhestörung (hat seine Kinder fast tgl. ab 22.30 so laut angeschrien, dass man jedes Wort verstanden hat) mit häufIgem Polizeieinsatz, Drogenhandels im Keller. Wir wohnen direkt unter Ihnen und ich hatte zu der Zeit häufig persönlich um Ruhe gebeten, dass so ein Verhalten nicht in Ordnung sei und sie hier nicht alleine leben. Auch hat er ernsthaft um 24 Uhr im Keller dermaßen laut rumgehämmert das ich im Bademantel runtergegangen bin um ihn darauf anzusprechen, er guckte mich nur Blöd an und meinte "was ist denn? Ich mache doch nichts" Also der Mann ist nicht ganz sauber. Wahrscheinlich hat er sich so aus Rache verhalten mit dem Kinderwagen. Er ist leider hier häufig, weil er seine Kinder besucht. Deren Mutter ist leider auch Drogenabhängig. Es ist eine sozial sehr schwache Familie.... Jedenfalls behaare ich nicht einfach auf meine Recht in dem Fall. Ich bin eine harmonie bedürftige Person und Versuche immer mit allen auszukommen, halte die Ruhezeiten ein (bringen das auch den Kindern bei), Grüßen alle freundlich, leider ist in dem Fall nicht viel Verständnis von irgendeinem Nachbarn hier im Haus. Und wenn ich gleich losgehen und bei jedem anklopfen und zu fragen ob es sie stört, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendeiner sagen würde dass es sie stört.... LG Snezhok

von snezhok am 17.04.2023, 07:24



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Es ist wirklich anstrengend den Kinderwagen mehrmals täglich hoch und runter zu schleppen. Ich bringe mit dem Baby die große Schwester in den Kindergarten zu fuß, dann hole ich sie mittags wieder ab, dann geht man vielleicht noch abends ein wenig spazieren. Es ist nicht gerade Rückenschonend....

von snezhok am 17.04.2023, 07:27



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Die Frage ist eben, was steht in der Hausordnung. Steht da eindeutig geregelt, dass nichts im Hausflur stehen darf, dann ist es leider so. Egal, ob es den Anschein hat, dass er niemandem im Weg steht. Dass es für dich anstrengend und auch ggf. gesundheitsschädlich ist, dass du den Wagen hin- und hertragen musst, ist leider kein legitimer Grund, gegen die Hausordnung zu verstoßen.

von Dojii am 17.04.2023, 09:43



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Dürfen Kinderwagen im Hausflur bzw. Treppenhaus abgestellt werden? Ja, Kinderwagen dürfen im Treppenhaus abgestellt werden, wenn dieses den notwendigen Platz bietet und andere Bewohner nicht oder nur unwesentlich behindert werden. Gibt es Einschränkungen bezüglich des Abstellens von Kinderwagen? Ja, wenn das Treppenhaus oder der Flur zu eng sind, dürfen Kinderwagen nur kurzzeitig dort abgestellt werden. Über Nacht oder längerfristig müssen sie woanders untergebracht sein. Ist ein generelles Verbot zum Anstellen von Kinderwagen im Hausflur erlaubt? Nein, ein generelles Verbot gibt es im Mietrecht für Kinderwagen im Treppenhaus nicht. Generelle Formulierungen in der Hausordnung oder im Mietvertrag sind in der Regel nicht zulässig.

von Himbeere2008 am 17.04.2023, 10:13



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Vielen Dank für die eindeutige und knackige Antwort zu dem Thema wenn ich den Mann zu Gesicht bekomme, werde ich ihm höflich bitten mir fremden Eigentum, unseren Kinderwagen, pfleglich umzugehen, andersfalls wird eine Anzeige wegen Sachbeschädigung folgen.

von snezhok am 17.04.2023, 10:21



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Dann aber auch alles lesen: Über Nacht müssen sie woanders untergebracht werden - in deinem Fall also im Keller!

von KielSprotte am 17.04.2023, 10:34



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

@Kielsprotte: Der Text von Himbeere ist offenbar so zu verstehen, dass ein nächtliches Verbringen in den Keller oä nur bei einem zu engen Treppenhaus oder Flur erforderlich ist. Nur von wegen „auch alles lesen“ und so…

von Regenbogenfarben am 17.04.2023, 10:43



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Hier das vollständige Zitat: Sowohl Kinderwagen als auch Rollatoren und Rollstühle dürfen im Treppenhaus vorübergehend abgestellt werden, da sie schließlich Gehhilfen darstellen, auf die einige Mieter angewiesen sind. Soweit es keine dafür vorgesehene Fläche im Treppenhaus gibt, sollten diese jedoch über Nacht und bei Nichtnutzung in die Wohnung gestellt werden. Ein generelles Verbot ist also unzulässig.

von KielSprotte am 17.04.2023, 10:52



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur/Eingangsbereich

Im Text steht aber, dass die Kinderwägen nachts und bei NichtNutzung in die Wohnung gebracht werden sollen... Sollen bedeutet aber nicht das Gleiche wie müssen!

von luvi am 17.04.2023, 23:35



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