Guten Tag,
gibt es festgelegte Maße des Hausflures, die definieren, ob ein Hausflur breit genug ist, sodass Kinderwagen dort abgestellt werden dürfen? Laut unsere Hausverwaltung sei unser Hausflur dafür zu schmal. In unseren Augen jedoch gibt es massig Platz dafür.
Vielen Dank
von
DortmundLady124
am 01.12.2021, 12:19
Antwort auf:
Maße Hausflur Kinderwagen
Hallo,
Kinderwagen im Mietshaus
Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen.
Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.
Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müsste.
Quelle: Deutscher Mieterbund
2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung
Mietern in den oberen Stockwerken eines Mietshauses muss das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, dass den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen".
AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online
Wegen des Brandschutzes würde ich mit der Feuerwehr sprechen (und es mir möglichst schriftlich geben lassen).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2021
Antwort auf:
Maße Hausflur Kinderwagen
Flure müssen wegen Rettungswegen und Brandschutz grundsätzlich soweit freigelassen werden, das im Falle eines Notfalles eben der Flucht- und Rettungsweg frei ist. Breite muss, damit eine Trage durchpasst, mindestens 90cm betragen. Ist ein ein größeres Familienhaus mit entsprechend mehr Personen, verbreitert sich der Rettungsweg auf bis zu 2,40m. Wenn ich die Werte noch richtig im Kopf habe, ist schon ein paar Jahre her. Bleibt aber immer noch der Brandschutz. Alles was sich im Flur befindet, kann auch im falle eines Feuers brennen und so Rettungswege blockieren. Davon abgesehen das man in der Panik dann über diese Dinge stolpert. Aus dem Grund sehen viele Vermieter es ungern wenn im Flur Dinge gelagert werden,. selbst Schuhe sind nur bedingt gerne gesehen.
Im Zweifel frage bei der örtlichen Feuerwehr nach, die kann das eher einschätzen.
von
Felica
am 01.12.2021, 13:35
Antwort auf:
Maße Hausflur Kinderwagen
Es kommt auf den Bebauungsplan an. Ist der Flur dort als notwendiger Flur deklariert, muss er komplett frei bleiben. Egal wie breit er ist. An sich kann der Eigentümer das abstellen untersagen. Was ihr denkt ist zweitrangig. Er schreibt vor.
von
mellomania
am 01.12.2021, 14:40
Antwort auf:
Maße Hausflur Kinderwagen
Ihre Texte sagen ja etwas anderes.
von
Tini_79
am 02.12.2021, 14:29