Betreuungskosten für Kinder aus 2. Ehe einkommensmindernd?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuungskosten für Kinder aus 2. Ehe einkommensmindernd?

Hallo Frau Bader, nachdem der BGH nun entschieden hat, dass z.B. Tagesmutterkosten kein Mehrbedarf des Kindes, sondern berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils sind stellt sich mir die Frage: Kann der barunterhaltspflichtige Elternteil, der mit neuen Kindern und neuer Partnerin zusammenlebt die Kosten der Betreuung der "neuen" Kinder bei der Berechnung des KU für die "alten" Kinder zunächst einkommensmindernd abziehen? Insofern würde es ja faktisch doch zu einer Ungleichbehandlung kommen, weil den "alten" Kinder ja gerade nicht der Vorteil aus der Betreuung zufließt. Vielen Dank!

von 01LeeLoo am 06.11.2018, 14:27



Antwort auf: Betreuungskosten für Kinder aus 2. Ehe einkommensmindernd?

Hallo, nein, er ist den Kindern der neuen Frau gegenüber ja nicht unterhaltspflichtig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2018



Antwort auf: Betreuungskosten für Kinder aus 2. Ehe einkommensmindernd?

Halle Frau Bader, doch, denn es sind „neue“ Kinder, die er mit der Frau hat. Aber sie sind nicht getrennt, dh Barunterhalt zahlen muss er nicht. Bleibt es vor diesem Hintergrund bei ihrer Einschätzung? Danke und Gruß

von 01LeeLoo am 09.11.2018, 10:13



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