Hallo Frau Bader, nachdem der BGH nun entschieden hat, dass z.B. Tagesmutterkosten kein Mehrbedarf des Kindes, sondern berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils sind stellt sich mir die Frage: Kann der barunterhaltspflichtige Elternteil, der mit neuen Kindern und neuer Partnerin zusammenlebt die Kosten der Betreuung der "neuen" Kinder bei der Berechnung des KU für die "alten" Kinder zunächst einkommensmindernd abziehen? Insofern würde es ja faktisch doch zu einer Ungleichbehandlung kommen, weil den "alten" Kinder ja gerade nicht der Vorteil aus der Betreuung zufließt. Vielen Dank!
von 01LeeLoo am 06.11.2018, 14:27