Nur Aufwandsentschädigung für Kinder beaufsichtigen.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nur Aufwandsentschädigung für Kinder beaufsichtigen.

Als ehemalige Tagesmutter beaufsichtige/ betreue ich 3 Kinder von Freunden. Die Kinder sind 2 Jahre wie auch meine Enkelin. Die Kinder spielen gern zusammen. Die Eltern der 3 Kinder geben mir für Essen und trinken Ausflüge sowie Bastelmaterial eine sehr geringe Aufwandsentschädigung. Zählt es zur Ordnungswidrigkeit? Es erhält keiner für diese Kinder Zuschüsse aus einer öffentlichen Kasse. Für eine Ausführliche Antwort wäre ich dankbar.

von Mathild am 29.10.2020, 17:51



Antwort auf: Nur Aufwandsentschädigung für Kinder beaufsichtigen.

Hallo, in welchem Umfang denn? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2020



Antwort auf: Nur Aufwandsentschädigung für Kinder beaufsichtigen.

Was meinst Du? Was für eine Ordnungswidrigkeit?

von Berlin! am 29.10.2020, 22:14



Antwort auf: Nur Aufwandsentschädigung für Kinder beaufsichtigen.

Sie meint wahrscheinlich, dass es als Tätigkeit einer Tagesmutter ausgelegt werden könnte. Und dafür würde z.B. eine Pflegeerlaubnis benötigt. Auch könnte das Finanzamt Fragen stellen. Auch wenn ich es persönlich sehr unwahrscheinlich finde, dass jemand 3 Kinder dauerhaft komplett kostenlos betreut (und dass die AP Oma wurde, während gleich 3 ihrer Freunde noch selbst Kinder bekamen...)- rechtlich keine Ahnung.

von Tini_79 am 30.10.2020, 07:20



Antwort auf: Nur Aufwandsentschädigung für Kinder beaufsichtigen.

Das SGB VIII gibt dir Auskunft. In Sachsen ist das vom Stundenumfang und der Dauer abhängig.

von 3Zwerge am 30.10.2020, 09:54



Antwort auf: Nur Aufwandsentschädigung für Kinder beaufsichtigen.

Eigentlich solltest du das doch wissen, ich kann mir nicht vorstellen das das kein Thema ist bei der Schulung zur Tagesmutter. Persönlich würde ich sagen, das es eher nicht glaubwürdig ist das du neben der Enkelin, das mag man dir noch glauben, unentgeltlich auf 2 weitere Kinder aufpasst. Ob du das nun Aufwandsentschädigung nennst ist dabei eher nebensächlich, Du bekommst Geld und damit fällt das eher unter gewerbetreibend, also muss es angemeldet werden. Ich würde das auch schon aus versicherungstechnischen Gründen als Mutter nicht anders wollen. Meines Wissens nach muss du es dann anmelden wenn es bezahlt wird, wenn es von dauerhafter Natur ist, also nicht mal ab und zu sondern mehrere Monate und regelmäßig und auf jeden Fall dann wenn mehr als 15 Std die Woche.

von Felica am 30.10.2020, 18:10



Antwort auf: Nur Aufwandsentschädigung für Kinder beaufsichtigen.

Wie gering ist denn sie Aufwandsentschädigung für welchen Umfang? Und wird bar oder per Überweisung bezahlt?

von bellis123 am 30.10.2020, 22:01



Antwort auf: Nur Aufwandsentschädigung für Kinder beaufsichtigen.

Für mich klingt das nach Schwarzarbeit.

von Tigerblume am 01.11.2020, 17:31



Antwort auf: Nur Aufwandsentschädigung für Kinder beaufsichtigen.

Ab 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr ab und zu auch mal eines bis 14:45 Uhr ca. die Aufwandsentschädigung beträgt 1,50€ also nichts womit man reich werden kann. Oder ist es tatsächlich noch Zuviel? Liege weit unter 450 € im Monat.

von Mathild am 02.11.2020, 11:27



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