Betreuungszeit für Kinder unter 3 Jahren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuungszeit für Kinder unter 3 Jahren

Guten Tag Frau Bader, ich hätte Fragen zur Betreuung meines momentan noch 11 Monate alten Sohnes. Und zwar habe ich im Frühjahr mir vom ansässigen Kinderschutzbund eine Tagesmutter vermitteln lassen. Ich sollte dafür auch die Zeiten angeben an denen er betreut werden muss. Ich habe pauschal von 7-17 Uhr eingetragen da mir schon vorher bewusst war das mein Chef es nicht gerne hat wenn ich nur bis mittags arbeiten würde. Es hatte sich darauf hin auch eine Tagesmutter gemeldet. Nun ist es so das sie mir jetzt sagte das man Kinder unter 3 Jahren nicht länger als 8 Stunden abgeben darf. Das bringt mich natürlich in eine blöde Situation, da mein Chef darauf besteht das ich wenigstens 3 Tage voll arbeite, was bedeutet das ich ihn 10,5 Stunden bei der Tagesmutter lassen müsste. Sie betreut noch 4 andere Kinder. Mich würde interessieren ob es tatsächlich so ist das Kinder unter 3 Jahren nicht länger als 8 Stunden betreut werden dürfen. LG Xandra

von Mophex am 09.11.2020, 10:42



Antwort auf: Betreuungszeit für Kinder unter 3 Jahren

Hallo, bitte formulieren Sie die Frage neue und nennen Sie das Bundesland. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2020



Antwort auf: Betreuungszeit für Kinder unter 3 Jahren

In welchem BL du lebst solltest du noch angeben - solche Regelungen sind idR in jedem BL anders.

von cube am 09.11.2020, 11:23



Antwort auf: Betreuungszeit für Kinder unter 3 Jahren

Ich lebe in Niedersachsen.

von Mophex am 09.11.2020, 11:29



Antwort auf: Betreuungszeit für Kinder unter 3 Jahren

Ein Gesetzt, das eine maximale Betreuungszeit festlegt und damit zB eine 10-Std-Betreung verbieten würde, habe ich nirgendwo gefunden. Es gibt allerdings natürlich Empfehlungen, nach denen die u3-Kinder besser nicht so lange fremdbetreut werden sollten. Du kannst ja einfach mal ausrechnen, wieviel Zeit im Wachzustand deinKind dann noch mit dir hat, wenn es 10,5 Std bei der TaMu ist und als 1-Jähriger im Schnitt noch 12 Std schläft. Selbst wenn er ein Wenigschläfer ist und nur 10,5 Std schlafen würde, bleiben dann nur 3 Std. mit dir (in denen er evt. schon schläft/einschläft). Ich bin mir dessen schon bewusst, das man sich das nicht immer aussuchen kann und will dir auch keinen Vorwurf machen. Dennoch finde ich das für einen 1-jährigen ein krasses Programm.

von cube am 09.11.2020, 17:59



Antwort auf: Betreuungszeit für Kinder unter 3 Jahren

Ich habe in NDS als Erzieherin gearbeitet. Ein Kind sollte lt. Empfehlung nur 9Std./tgl. da sein. Ein Ganztagsplatz unfasst 45 Std./wöchentlich. Da wird mit 9 Std./tgl. gerechnet, wobei Ausnahmen möglich sind. Wir haben flexibel reagiert, wenn die Eltern uns nachweisen konnten, dass sie wirklich mehr als 9 Std./tgl. die Betreuung brauchen wg. Berufstätigkeit. Somit konnte das Kind 1xWoche für max. 10,5 Std. bleiben. (Wir boten nur 1xWoche 10,5 Std. an für U3. Ansonsten 9 Std./tgl.). Allerdings haben wir darauf geachtet, dass die Mehrstunden an dem Tag mit einem anderen Tag ausgeglichen wird, so dass die 45 Std./Woche nicht überschritten wird. Bei Ü3 gab es die Möglichkeit 1xfür 10,5 Std. und 14-tägig 1xfür 11 Std.. Allerdings wurde da geschaut, dass die 45 Std./Woche bzw. 90 Std./bei 14 Tage nicht überschritten wird. Besonders bei Tagesmüttern kenne ich zumeist noch mehr Flexibilität, wobei auch da die gebuchte Stundenzahl nicht überschritten werden sollte. Hat die Tagesmutter evtl. bestimmte Betreuungszeiten? Wenn ja, dann müssten sie sich dem anpassen.

von Ani123 am 09.11.2020, 22:06



Antwort auf: Betreuungszeit für Kinder unter 3 Jahren

Ich kann dir nur sagen wie es bei uns in Berlin ist: hier dürfen auch Kinder U3 über 9 h betreut werden.

von bellis123 am 09.11.2020, 22:06



Antwort auf: Betreuungszeit für Kinder unter 3 Jahren

Das spielt auch noch mit rein. Es gibt in D ein Arbeitszeitengesetz. Ich habe jetzt keine Ahnung, ob eine TaMu unter Selbstständig fällt und daher so viel arbeiten kann wie sie lustig ist oder als Angestellte gilt (weil sie zB einen Teil Geld ja auch von der Gemeinde bekommt). Denn als Angestellte darfst du nicht mal eben an 3 Tagen 10,5 Std. arbeiten = 22,5 + 3 x 9 Std. Das wären fast 50 Std ohne Ausgeichszeiten (da sie das ja jede Woche machen würde). Das ist unzulässig. Im KiGa/Kita ist das etwas anderes da die Erzieherinnen ja in Schichten arbeiten können. Könnte etv. auch also auch ein Grund sein, dass die TaMu entweder gar nicht darf oder aber (wie ich finde berechtigterweise) sagt: das kann ich gar nicht stemmen.

von cube am 10.11.2020, 07:54



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