Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frühgeburt während Urlaub - versichert?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frühgeburt während Urlaub - versichert?

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Hallo, ich fahre demnächst nach Großbritannien in Urlaub, während des Urlaubs komme ich gegen Ende in den 7. Monat. Versichert bin ich über die BBK Hochrhein Wiesental bzw. die DEVK (Auslandsreise). Im Falle eine unvorhergesehenen Frühgeburt würde laut Auskunft beider Kassen keine die Kosten übernehmen. Die BKK nicht, weil kein Abkommen mit Großbritannien besteht, die DEVK nicht, weil eine Geburt nichts spoantanes ist und somit nicht abgedeckt sei. Sind diese Aussagen rechtens? Meines Erachtens ist eine Frühgeburt Anfang des 7. Monats doch schon spontan, denn meine Ärztin gibt absolut grünes Licht für diese Reise. Vielen Dank, Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Claudia, wenn ich Sie recht verstehe, sind Sie für Auslandsreisen privat versichert. Bei diesen Versicherungen ist alles eine Vertragssaache, man kann also alles aushandeln. Wenn dies in Ihrem Vertrag so geregelt ist (Sie haben Vertragsunterlagen mit dem Versicherungsschein bekommen), ist das so. Die privaten haben grds. andere Möglichkeiten als die gesetzl. Gruß, NB


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