Bemessungszeitraum (Frühgeburt 1. Kindes, jetzt Zwillinge)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bemessungszeitraum (Frühgeburt 1. Kindes, jetzt Zwillinge)

Sehr geehrter Frau Bader und liebe Community, Kurze Eckdaten: Mein erster Sohn A. (Frühgeburt) ist am 27.08.2021 acht Wochen zu früh auf die Welt gekommen. Beginn der Mutterschutzfrist: 27.08.2021 Ende der Mutterschutzfrist: 31.12.2021 Vor der Geburt unseres 1. Kindes A. war ich im Beschäftigungsverbot. Errechneter Geburtstermin der Zwillinge: 28.08.2023 Seit 01.03.2023 wieder im Beschäftigungsverbot. Die ersten 14 Lebensmonate des 1. Kindes für die Berechnung des Elterngeldes dürfen wir ausklammern. Wenn der ET der Zwillinge am 28.08.2023 ist, wir die ersten 14. Lebensmonate meines 1. Kindes für die Berechnung des Elterngeldes ausklammern (da kein Zuverdienst), welchen Bemessungszeitraum muss ich nehmen? Vielen Dank!

von flute87 am 15.05.2023, 18:15



Antwort auf: Bemessungszeitraum (Frühgeburt 1. Kindes, jetzt Zwillinge)

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2023



Antwort auf: Bemessungszeitraum (Frühgeburt 1. Kindes, jetzt Zwillinge)

Kurze Ergänzung, falls es eine Relevanz hat: In Elternzeit war ich vom 27.08.2021 - 28.02.2023

von flute87 am 15.05.2023, 18:29



Antwort auf: Bemessungszeitraum (Frühgeburt 1. Kindes, jetzt Zwillinge)

deine Daten legen nahe, dass du die Elternzeit beendet hast für ein BV. Ist das so?

von la-floe am 16.05.2023, 19:30



Antwort auf: Bemessungszeitraum (Frühgeburt 1. Kindes, jetzt Zwillinge)

Nein das war Zufall. Die Elternzeit hatten wir genau so bei der Geburt des 1. Kindes angegeben. Mir wird aus der Antwort von Frau Bader nicht ersichtlich wie meine genauen Zeiträume sind. Kann das jemand bestätigen, ob ich richtig liege? Vielen Dank erstmal für deine rasche Antwort. Also kurz der Bemessungszeitraum wäre: April, Mai, Juni, Juli 2021 + November, Dezember 2022 + Januar - Juni 2023 Das ist der Bemessungszeitraum? Oder wird aufgrund der Frühgeburt des 1. Kindes ein weiterer Monat zum Bemessungszeitraum drangehängt?

von flute87 am 18.05.2023, 08:45



Antwort auf: Bemessungszeitraum (Frühgeburt 1. Kindes, jetzt Zwillinge)

Du musst die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz der Zwillinge betrachten. Ist da Elterngeld vom älteren Kind wird dieser ausgeklammert und von vor Kind 1 genommen. Monate mit Mutterschaftsgeld werden auch nicht berücksichtigt. Bei et 8/23 ist Mutterschutz in 7/23? Damit 3/23 bis 6/23 und alle andere vom vor Kind 1

von MamaausM2 am 18.05.2023, 20:44



Antwort auf: Bemessungszeitraum (Frühgeburt 1. Kindes, jetzt Zwillinge)

Also werden die Mutterschaftswochen, die aufgrund der Frühgeburt (8 Wochen) vorher nicht genommen werden konnten hinten drangehängt und die Berechnung findet nach insgesamt 3 Monaten statt, sodass die ersten 3 Monate nach Geburt des 1. Kindes ausgeklammert werden können. Dann können die nächsten 14 Monate also bis inklusive Februar ausgeklammert werden?

von flute87 am 19.05.2023, 07:24



Antwort auf: Bemessungszeitraum (Frühgeburt 1. Kindes, jetzt Zwillinge)

Erstes Kind 8/21 wäre ja 14. Lebensmonat 10/22... Es zählt der Geburtstag. Du hast ja Mutterschaftsgeld erhalten, was als höhere Leistung statt Elterngeld ausgezahlt wurde. ET 8/23 Bemessungszeitraum 7/22 bis 6/23 .... Monate Juli aug sept Okt 22 vom älteren Kind und März April Mai Juni 23... Die anderen Monate zählen dann mit 0€ Weil ja nur bis 14. Lebensmonat und der neue Mutterschutz ausgeklammert wird. Soweit zurück wird doch nicht gegangen Geschwisterbonus von 10% und 300€ Elterngeld für den einen Zwilling kommt noch ontop

von MamaausM2 am 19.05.2023, 07:57



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