Bambi2403
Hallo Frau Bader, ich habe Im November vier Wochen vor dem ET meinen Sohn zur Welt gebracht mit 44 cm und 2578 g. Wir durften zum Glück ganz normal auf die Wöchnerinnenstation und es war alles in Ordnung, bis auf ein wenig erhöhte Gelbsuchtwerte. Nach der Entlassung mussten wir noch zwei Mal in die Klinik zur Kontrolle. Von der Krankenkasse und meinem Arbeitgeber habe ich meine Mutterschutzleistungen sechs Wochen vor der Geburt und acht danach bekommen. Letztens habe ich mich mit einer befreundeten Mama unterhalten. Sie meinte, dass sich zwar zunächst die Krankenkasse etwas quer gestellt habe, sie aber wie eine "normale" Frühchen Mama statt den acht Wochen Mutterschutz nach der Entbindung 12 Wochen gezahlt bekommen hat. Ihr Arbeitgeber hat das gleich ohne Hinweis selbstverständlich übernommen. Nun habe ich schon zwei Mal aus dem Krankenhaus meinen Geburts-/ Arztbericht per Mail angefordert. Ans Telefon geht auch niemand. Meine Frage ist, ob ich jetzt noch bei meinem Arbeitgeber und der Krankenkasse mein recht auf die zusätzlichen vier Wochen Mutterschutzleistungen geltend machen kann. Es handelt sich immerhin um ein ganzes Gehalt. Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe und ein schönes Wochenende
Hallo, Frühchen ja, wenn die Geburt vor der vollendeten 37. SSW war. Aber der Mutterschutz ist ja jetzt vorbei. Eine Bescheinigung wurde nicht vorgelegt. Rückwirkend wird Mutterschaftsgeld meiner Meinung nach nicht gezahlt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass tgl. 13 € von der KK und der Rest vom AG gezahlt wird. Mmmh. Ich würde mir die Frühchen-Bescheinigung beschaffen und es einfach mal bei beiden (KK und AG) versuchen. Aber mein Gefühl sagt nein. Liebe Grüße NB
Suomi
Solltest Du das Geld doch noch rückwirkend bekommen, musst Du es aber der Elterngeldstelle melden da der Mutterschutzlohn mit dem Elterngeld verrechnet wird. Ein ganzes Gehalt fehlt Dir eigentlich somit nicht direkt.
Mitglied inaktiv
Du musst eine Frühchen Bescheinigung Nr 9 einreichen... Google das mal selbst, wie das aussieht Aber du musst wissen, dass evtl gezahltes Elterngeld zurück gezahlt werden muss
mellomania
Frühchen ist wenn: weniger als 2500 Gramm, mehrversorgung auf neo. Bei dir beides nicht der Fall. Nachträglich ist das auch schlecht möglich. Das kh hätte dir diese Bescheinigung ja ansonsten ausgestellt
Andrea6
Per Definition liegt eine Frühgeburt vor, wenn die Entbindung (wie im vorliegenden Fall) vor der abgeschlossenen 37. SSW erfolgt und/oder das Geburtsgewicht unter 2500 g liegt. Eine Versorgung auf der Neonatologie ist keine Voraussetzung. Eine Frühchenbescheinigung hätte problemlos ausgestellt werden können.
mellomania
Wurde aber nicht. Inwieweit das jetzt so lange nachträglich geht...warum hat das kh das nicht ausgestellt?
Andrea6
Die Bescheinigung kann jederzeit nachträglich ausgestellt werden, falls gewünscht oder erforderlich. An den Daten hat sich ja nichts geändert. Eine Geburt vor der vollendeten 37. SSW bedingt auch ohne eine spezielle Bescheinigung den erweiterten Mutterschutz von insgesamt 18 Wochen - vielleicht wurde deshalb keine ausgestellt. Die Daten über den mutmaßlichen Entbindungstermin sind der Krankenkasse in der Regel durch die Bescheinigung von Arzt oder Hebamme (7 Wochen vor ET) bekannt. Auf keinen Fall aber ist eine Intensivbetreuung ausschlaggebend für die Entscheidung "Frühchen oder nicht".
Mitglied inaktiv
Die nicht genommenen Wochen vom vorgeburtlichen Mutterschutz hätte die AP doch sowieso bekommen müssen
Bambi2403
Vielen Dank für die hilfreichen Informationen. Ich stehe mit der Elterngeldstelle gerade in Kontakt und schau jetzt mal, was am günstigsten ist, falls ich wirklich noch eine Rückzahlung erhalten sollte. LG
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