Hallo liebe Frau Bader, ich bin im Mai Mutter eines Sternenkindes geworden. Unsere Tochter kam am 22.05.2022 (in der 22 SSW, wegen einer Infektion, die ich hatte) lebend auf die Welt (sie wog 314 Gramm). Sie lebte noch eine Stunde und verstarb noch am selben Tag. . Wir erhielten im Krankenhaus eine entsprechende Bescheinigung, mit der eine med. Frühgeburt (Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm) ärztlich bestätigt wurde. Etwa 10 Tage später kamen auch die Geburts- und Sterbeurkunden. Alles reichte ich an die Krankenkasse weiter. Heute erhielt ich den Anruf meines Arbeitgebers. Man habe mir den Mutterschutz (nach Rücksprache mit der Krankenkasse) folgendermaßen datiert: 10.04.2022 bis zum 15.08.2022. Dieser Zeitraum ist meines Wissens jedoch nicht richtig oder irre ich mich da? Ich habe noch bis einschließlich zum 20.05.2022 gearbeitet (im teilw. Beschäftigungsverbot tgl. 5 Stunden als Leitung einer Pflegestation mit Präsenzpflicht). Den mir zustehenden Mutterschutz von 6 Wochen vor der Entbindung habe ich also nicht in Anspruch genommen. Diese müssen doch entsprechend jetzt an den Mutterschutz angehängt werden? Bei der Krankenkasse konnte man mir heute keine klare Aussage geben. Es hieß "man kümmere sich". Soweit ich weiß, stehen mir insgesamt 16 bzw. 18 Wochen Mutterschutz zu und zwar NACH der Geburt meines Kindes (unabhängig davon, wann meine Tochter verstarb). Sie war ja keine Todgeburt. Können Sie mir hier weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus und beste Grüße! Maissternchen
von Maissternchen am 29.06.2022, 21:44