Mitglied inaktiv
Ich bin z.Zt. mit meinem ersten Sohn (geb.13.10.03) in 3-jähriger Erziehungszeit. Nun bekommen wir am 15.03.2005 unser 2.Kind. Mein Mann beabsichtigt nun, 3 Jahre EU zu nehmen und ich würde meinen EU dann abbrechen und wieder Vollzeit arbeiten. Wann muss mein Mann die Erziehungszeit bei seinem AG anmelden? Kann er auch schon während meiner Mutterschutzfrist EU beantragen? Wenn er nur 2 Jahre anmeldet, kann dann ich 8 Wochen vor Beginn das 3.Jahr z.B. zum Schulanfang nehmen oder auch mein Mann oder muss man das auch jetzt schon festlegen? Gruß Anke D.
Mitglied inaktiv
Du hast ja 8 Wochen MuSchu. soll er in diesen auch schon EZ haben? Wenn ja: dann würde ich 6 Wochen vor ET dies dem AG mitteilen mit dem Hinweis, daß das genaue datum der geburt ja nicht bekannt ist. Wenn der ET erst nach deinen 8 Wochen MuSchu beginnen soll: Auch hier 6 Wochen vorher (da ist ja die Geburt und die Termine schon bekannt) dem AG mitteilen. Viele Grüße Désirée
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