Marie_Köhler
Liebe Frau Bader, mein Arbeitsvertrag einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist zum Ende meiner Schwangerschaft ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Ich war 2 Jahre in dieser Anstellung. Daher befinde ich mich jetzt wohl rechtlich nicht in "Elternzeit", sondern in "Erziehungszeit". Dazu habe ich drei Fragen. 1) Habe ich bis zum 3. Geburtstag meines Kindes nach der Erziehungszeit ein Recht auf ALG I, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe? 2) Muss ich eine Meldepflicht einhalten, noch bevor ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe? 3) Kann ich während der Erziehungszeit nebenberufliche Einnahmen auf selbständiger Basis haben, die 450 Euro nicht überschreiten, und dennoch mein Anrecht auf ALG I behalten? Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, Den Begriff der Erziehungszeit gibt es nicht mehr. 1. Nein, ArbGeld 1 bekommen Sie nur für 12 Mo. und erst nach dem bezug von EG. 2. Nein, aber ich würfe mich melden. 3. Sie dürfen während des Bezuges von ArbGeld 1 bis zu 165 €/ Monat hinzuverdienen. Liebe Grüße NB
MamaausM
Wann Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gelten im Wesentlichen diese Voraussetzungen: Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Sie haben sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Sie sind ohne Beschäftigung, können aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (mindestens 15 Stunden pro Woche). Sie suchen eine versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.
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hallo,bin ziemlich ratlos!!!!! war 4 jahre mit 2 kindern in der erziehungszeit.der antrag auf alg wurde abgelehnt.der widerspruch darauf ebenfalls. was kann ich nun tun?????? oder ist das amt etwa im recht und man hat seinen anspruch verloren wenn man 2 kinder hintereinander erzieht???? mfg camilla
Ich habe einen 400€ job und bin schwanger. Hab ich auch bei einer geringfügigen Beschäftigung die gleichen Rechte, also Lohnfortzahlung im Mutterschutz und Anspruch auf Erziehungszeit? lg jule
Hallo Frau Bader, wir haben 3 Kinder, jeweils mit Abstand deutlich kleiner als 36 Monate. Die Elternzeit-Intervalle haben wir für meine Frau so gestaffelt, dass die Elternzeit bis in den 53. Lebensmonat des 3. Kindes reichte. 3 Monate vor Ende der EZ wurde eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zum Ende der Elternzeit vereinbart (die Gründe sin ...
Sehr geehrte Frau Bader, um genau zu sein habe ich zwei Anliegen. Ich hatte bis Ende November 2017 einen Arbeitsvertrag, den habe ich aber nicht verlängert und bin jetzt zu Hause bei meiner Tochter, bis sie mitte April in den Kindergarten kommt. Das nennt sich doch nun offiziell Erziehungszeit oder? Muss ich das irgendwo melden? (Elternzeit und ...
Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha ...
Liebe Frau Bader, meine älteste Tochter wird bald 3. Ursprünglich hatten wir sie zu ihrem ersten Geburtstag für einen Kitaplatz angemeldet. Damals hatten wir keinen erhalten. 15 Monate später bekamen wir sehr kurzfristig einen angeboten - diesen mussten wir absagen, da derart kurzfristig keine Eingewöhnung durch uns möglich gewesen wäre. Nun ...
Hallo Gerne an alle. Vater zahlt Unterhalt, Kontakt besteht nicht. Volljähriges Kind und Mutter bekommen Bürgereld, das Jobcenter berechnet den Unterhalt jährlich neu, verweigert aber weitere Auskünfte. Hat der Vater darauf Anspruch? Gibt es dazu Paragrafen? Zeugnisse, Nebenjobs, Arbeitsbemühungen der Mutter, Ausbildung des Kindes et ...
Hallo, ich habe erfahren, dass ab Aug 2026 alle neuen Grundschüler ein Recht auf OGS Betreuung haben. Können Sie mir sagen, ob spätestens dann auch die 2. Klässler ein Recht auf die Betreuung haben? Oder kann es im schlimmsten Fall passieren, dass 2., 3. und 4. Klässler ihren Platz verlieren, damit der Rechtsanspruch der Erstklässler er ...
Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf), mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch ...
Liebe Frau Bader, ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...
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