Liebe Frau Bader,
mein Arbeitsvertrag einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist zum Ende meiner Schwangerschaft ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Ich war 2 Jahre in dieser Anstellung.
Daher befinde ich mich jetzt wohl rechtlich nicht in "Elternzeit", sondern in "Erziehungszeit".
Dazu habe ich drei Fragen.
1) Habe ich bis zum 3. Geburtstag meines Kindes nach der Erziehungszeit ein Recht auf ALG I, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe?
2) Muss ich eine Meldepflicht einhalten, noch bevor ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe?
3) Kann ich während der Erziehungszeit nebenberufliche Einnahmen auf selbständiger Basis haben, die 450 Euro nicht überschreiten, und dennoch mein Anrecht auf ALG I behalten?
Vielen Dank und liebe Grüße
von
Marie_Köhler
am 10.09.2021, 14:15
Antwort auf:
Habe ich drei Jahre lang Anspruch auf ALG I nach Erziehungszeit?
Hallo,
Den Begriff der Erziehungszeit gibt es nicht mehr.
1. Nein, ArbGeld 1 bekommen Sie nur für 12 Mo. und erst nach dem bezug von EG.
2. Nein, aber ich würfe mich melden.
3. Sie dürfen während des Bezuges von ArbGeld 1 bis zu 165 €/ Monat hinzuverdienen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.09.2021
Antwort auf:
Habe ich drei Jahre lang Anspruch auf ALG I nach Erziehungszeit?
Wann Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gelten im Wesentlichen diese Voraussetzungen:
Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.
Sie haben sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
Sie sind ohne Beschäftigung, können aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (mindestens 15 Stunden pro Woche).
Sie suchen eine versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.
von
MamaausM
am 10.09.2021, 15:32