Kia1234
Sehr geehrte Frau Bader, um genau zu sein habe ich zwei Anliegen. Ich hatte bis Ende November 2017 einen Arbeitsvertrag, den habe ich aber nicht verlängert und bin jetzt zu Hause bei meiner Tochter, bis sie mitte April in den Kindergarten kommt. Das nennt sich doch nun offiziell Erziehungszeit oder? Muss ich das irgendwo melden? (Elternzeit und Geld hatte ich bereits im ersten Lebensjahr meiner Tochter) Seit heute bin ich bei meinem Mann mit Familienversichert. Arbeitlos melden macht keinen Sinn, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, richtig? Und bei der Rentenversichung kann ich erst im nachhinein die Erziehungszeit anrechnen lassen?! Ende Mai kommt unser zweites Kind zur Welt. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Mutterschutz? Theoretisch könnte ich ja ab mitte April wieder arbeiten, da meine ältere Tochter dann in den Kindergarten kommt. Aber zeitgleich würde der Mutterschutz sowieso beginnen. Gibt es eine offizielle Stelle an die ich mich mit solchen Fragen wenden kann und mich persönlich beraten lassen kann? Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, Kia
Hallo, ohne Ag keine Elternzeit, Erziehungsurluab gibt es nicht mehr. Ohne AG kein MG (nur www.mutterschaftsgeld.de). Die drei Jahre werden Ihnen bei der dt. RV als Kindererziehungszeiten angerechnet. Liebe Grüße NB
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