Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frist für Teilzeit versäumt und nun?

Frage: Frist für Teilzeit versäumt und nun?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo noch eine Frage: Eben habe ich gelesen, daß man einen Teilzeitarbeitsplatz drei Monate vor Elternzeit-Ende beantragen muß. Nun endet mein EU aber schon am 26.12.05, d.h. es sind noch ziemlich genau 2 Monate bis zum Ende! Habe ich da überhaupt noch eine Möglichkeit auf Anspruch Teilzeit??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn der AG es nicht weiß/ keinen Wert darauf legt. Wenn er Ihnen Steine in den Weg legen will, müssen Sie einen MOnat voll arbeiten. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im Augenblick im zweiten Jahr der Elternzeit. Die ersten 11 Monate der Elternzeit war ich komplett zu Hause, während ich in den verbleibenden 13 Monaten der ersten zwei Jahre 30h/Woche in Teilzeit arbeite. Am 16.02.2013 möchte ich nahtlos das dritte Jahr Elternzeit anhängen und auch in diesem in unveränd ...

Liebe Frau Rechtsanwältin Bader, meine Tochter ist im Moment 7 Monat alt und habe insgesamt 2 Jahr Elternzeit beantragt. Jedoch möchte nach einem Jahr, Teilzeit in Elternzeit nutzen für insgesammt 30 Std. Den Antrag habe ich schon schriftlich gestellt. Nach einem Telefonat mit der Personalreferentin, wurde mir geraten erstmal mit dem Personalman ...

Hallo Frau Bader, ich habe Teilzeit in der Elternzeit 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit beantragt. Die Teilzeit soll ab Tag der Geburt beginnen. Nun hat mein AG den Antrag bis jetzt weder genehmigt noch abgewiesen. Ich weiß dass nach 4 Wochen der Antrag als genehmigt gilt. Aber was heißt das für mich? Darf ich einfach zu Hause bleiben? Oder mu ...

Sehr geehrte Frau Bader, am 24. Juni sollte meine Teilzeit in Elternzeit beginnen (wurde so von mir beantragt zusammen mit der Anmeldung zur Elternzeit und nicht seitens des AG widersprochen). Im Mai sollte die Eingewöhnung meiner Kleinen in der Krippe beginnen, was jetzt leider aufgrund der aktuell noch bestehenden Schließungen wohl immer unwah ...

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort. Dennoch beschäftigt mich noch die Frage, ob es vom Gesetz her möglich ist die Teilzeit in Elternzeit wieder durch mich zu kündigen und welche Frist hierfür gelten würde? Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.

Guten Tag Frau Bader, aus persönlichen Gründen habe ich beschlossen meinen Zusatzvertrag über meine Teilzeit in Elternzeit zu kündigen und wieder zurück in meine arbeitsfreie Elternzeit zu gehen für das dritte Lebensjahr meines Kindes. Wie sind bei dieser Art der Kündigung die Kündigungsfristen? Gelten da die gleichen Fristen wie bei meinem ...

Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...