Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frist zur Fortsetzung der Elternzeit in Teilzeit im 3. Jahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frist zur Fortsetzung der Elternzeit in Teilzeit im 3. Jahr

cebac

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im Augenblick im zweiten Jahr der Elternzeit. Die ersten 11 Monate der Elternzeit war ich komplett zu Hause, während ich in den verbleibenden 13 Monaten der ersten zwei Jahre 30h/Woche in Teilzeit arbeite. Am 16.02.2013 möchte ich nahtlos das dritte Jahr Elternzeit anhängen und auch in diesem in unveränderter Form in Teilzeit arbeiten. Fragen: WELCHE FRIST MUSS ICH FÜR DIE BEANTRAGUNG DES DRITTEN ELTERNZEITJAHRES IN TEILZEIT EINHALTEN? HABE ICH IRGENDEINEN NACHTEIL, WENN ICH BEREITS DEUTLICH VOR DER FRIST DEN ANTRAG STELLE (z.B. um meinem Arbeitgeber die Planung zu erleichtern)? Vielen Dank vorab für eine schnelle Antwort. Viele Grüße Carlos Ceballos


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen nicht schreien. Frist ist sieben Wochen. Man kann es aber auch schon vorher stellen, ohne Nachteile zu haben. Liebe Grüße, NB


Sonni74LS

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Frist ist 7 Wochen gemäß BEEG. Ich hab das damals aber auch ein halbes Jahr schon vorher gemacht. Kann man also auch deutlich vor der Frist machen.


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