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Sehr geehrte Frau Bader, am 24. Juni sollte meine Teilzeit in Elternzeit beginnen (wurde so von mir beantragt zusammen mit der Anmeldung zur Elternzeit und nicht seitens des AG widersprochen). Im Mai sollte die Eingewöhnung meiner Kleinen in der Krippe beginnen, was jetzt leider aufgrund der aktuell noch bestehenden Schließungen wohl immer unwahrscheinlicher wird. Ohne den Krippenplatz wäre auch die Teilzeit für mich nicht möglich. Meine Frage ist nun ob ich die Teilzeit in Elternzeit bereits vor Antritt kündigen kann? und wenn ja mit welcher Frist ich kündigen müsste? Es wurde kein separater Vertrag für die Teilzeit in Elternzeit erfasst, laut meines normalen Arbeitsvertrages habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Müsste die Kündigung der Teilzeit in Elternzeit dann bis spätestens 24. Mai erfolgen? Und beziehe ich mich bei der Formulierung der Kündigung auf meinen Antrag zur Teilzeit in Elternzeit? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo, reden Sie mit dem AG. Kündigen würde ich nicht. Und lesen Sie mal hier: https://www.tagesschau.de/inland/verdienstausfall-eltern-101.html Liebe Grüße NB
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