Saphira2013
Hallo ich hoffe sie können mir helfen. Mein Freund wurde zum 1.9 gekündigt wir sind nicht verheiratet. Wenn er nun Arbeitslosengeld beantragt wird er dann weniger bekommen weil wir in einer eheähnlichen Partnerschaft leben und mein Elterngeld mit berechnet wird?
Hallo, wenn er die Anwartschaften erfüllt und Arbeitslosengeld 1 bekommt, spielen Sie keine Rolle. Liebe Grüße NB
la-floe
hi, er bekommt doch zunächst ALG 1, da spielt dein Einkommen gar keine Rolle. floe
Mitglied inaktiv
Sofern er die Anspruchsvoraussetzungen fürs Arbeitslosengeld 1 erfüllt... Z.B. Anwartschaftszeit https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Anspruchsvoraussetzung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485944 Hat er sich bei der Agentur für Arbeit pünktlich gemeldet ? Im Falle ihm steht kein ALG I zu, kann geprüft werden ob Euch ALG II oder z.B. Wohngeld zusteht. Beim ALG II würdet ihr eine Bedsrfsgemeinschaft bilden. Angenommen Du erhälst den Höchstsatz von 1800 Euro Elterngeld, dann wird es vermutluch keine weitere finanzielle Unterstützung geben. Es sei denn ihr wohnt in einer Großstadt wo dke Kaltmiete 1500 Euro beträgt ;-) Aus der Ferne ohne die genauen Umstände zu kennen lässt sich schwer was zu sagen...
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