susiundstrolche
Hallo Frau Bader, ich frage für meine schwangere Freundin. Sie ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und wird Ende April entbinden. Wie verhält sich das mit der Krankenversicherung? Muss sie dann in der Elternzeit weiter gesetzl. Krankenversicherung bezahlen? Sie ist NICHT verheiratet. Dankeschön für Ihre Mühe und viele Grüße
Hallo, ich war davon auch betroffen. Ja, muss man weiter zahlen Liebe Grüße NB
Neuanfang2017
Hallo, Ich bin zwar nicht Frau Bader, aber war bzw bin in der gleichen Position wie Ihre Freundin. Auch ich war vor der Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert und nicht verheiratet. Ja! Dann muss man die Krankenkassenbeiträge in der Elternzeit selbst zahlen. Allerdings nur den Mindestbeitrag, so ist es bei mir. Viele Grüße, Neuanfang2017
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