tashina87
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 5.5.13 im Mutterschutz und mein befristeter Arbeitsvertrag lief zum 30.4.13 aus. Demnach bekomme ich kein Mutterschaftsgeld von der KK. Anrecht auf ALGI habe ich auch nicht, da ich nicht 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet habe. Nun läuft mein ALGII Antrag beim Jobcenter. Bei der KK muss ich mich nun freiwillig versichern ab dem 1.5.13. Bei einem Bewilligungsbescheid des Jobcenters würde dieses doch den KK-Beitrag zahlen oder? Ab Geburt bekomme ich doch dann Elterngeld, was sich aus dem anteiligen Gehalt der 12 (?) Monate vor Geburt ermitteln lässt, ist das richtig? Werde ich dann immernoch zusätzlich Geld vom Jobcenter bekommen oder bin ich dann sozusagen "raus aus dem System"? Und muss ich dann von meinem geringen Elterngeld auch noch den nicht zu unterschätzenden KK-Beitrag der freiwilligen Versicherung zahlen oder zahlt den dann das Jobcenter weiter? Ich danke schonmal im Voraus für Ihre Zeit! Freundliche Grüße
Hallo, wenn Ihnen Sozialhilfe gewährt wird, sind Sie darüber auch KK-verischert. Der Unterhalt des KV für Sie und das Kind wird aber angerechnet Liebe Grüssse NB
Sternenschnuppe
Naja, das kommt drauf an auch wie Du lebst etc. Im Elterngeldbezug ist die Krankenkasse frei. Daher ist es ratsam das Elterngeld zu splitten und 24 Monate auszahlen zu lassen. Für den Rest ist der Vater des Kindes zuständig, also Unterhalt fürs Kind, Betreuungsunterhalt für Dich und Kindergeld eben. Nur wenn er nicht zahlen kann und das nachweisen kann,springt der Staat ein. Und da Du Dein Elterngeld erarbeitet hast, wirst Du einen Freibetrag haben beim ALG2 von bei Splittung 150€. Wenn Du mit dem Vater zusammenlebst und er nicht genug verdient ist Wohngeld und Kindergeldzuschlag eine Variante.
tashina87
Vielen Dank schonmal für deine Antwort! Ich dachte, dass man bei freiwilliger Krankenversicherung leider nicht beitragsfrei ist in der Elternzeit. Und das wären dann glaube ich 154 Euro jeden Monat. Ich lebe mit dem Vater des Kindes zusammen, wir sind bloß nicht verheiratet.:) was bedeutet dieser Freibetrag beim ALG2? Also muss ich jetzt wohl erstmal abwarten, was das Jobcenter berechnet bezüglich Wohngeld und dem Gehalt meines Freundes, oder?
Sternenschnuppe
Solange Du Elterngeld bekommst ist die Krankenkasse frei. Kind kann über den Partner versichert werden. Ist eine Hochzeit geplant ? Dann kannst Du auch über ihn kostenfrei versichert werden nach Hochzeit und Elterngeld Was verdient Dein Freund wenn ich fragen darf ? Es gibt Onlinerechner für Wohngeld und Kindergeldzuschlag, da kannst Du auch mal gucken. Dann bräuchte es vermutlich gar kein H4
tashina87
Ja eine Hochzeit ist geplant, aber ich möchte natürlich auch gerne was von dem Tag haben und nicht nur mal schnell heiraten. Ansonsten wäre das natürlich die einfachste Methode.:) Mein Freund verdient ca. 1300 Netto. Ich werd gleich mal nach solchen Onlinerechnern gucken. Muss ich denn Wohngeld extra beantragen oder wird das schon vom Jobcenter mitberechnet? Vielen Dank nochmal!
Sternenschnuppe
Bei 1300 netto, Kindergeld und Elterngeld müsstet ihr doch aber über die Runden kommen. Denke da wird es nix mehr groß geben.
SumSum076
Ich kopiere mal aus der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, Seite 38: "Freiwillige Mitglieder, die vor der Elternzeit bzw. vor dem Elterngeldbezug versicherungsfrei waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V), sind im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld für die Dauer der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs unter der Voraussetzung beitragsfrei weiterversichert, dass der Ehepartner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist und somit „dem Grunde nach“ (ohne die eigene freiwillige Mitgliedschaft) eine Familienversicherung möglich wäre. Andernfalls sind (Mindest)Beiträge zu zahlen. Selbstständige, die Elterngeld beziehen, müssen grundsätzlich weiterhin (Mindest)Beiträge zahlen." Gruß Sabine
tashina87
Ja genau, das ist auch mein Wissensstand. Solange, wir nicht verheiratet sind, muss ich den Beitrag der freiwilligen Versicherung während der Elternzeit zahlen. Ich bekomme wahrscheinlich ca. 550 Euro Elterngeld ab Geburt, (da ja kein Mutterschaftsgeldanrecht). Ich denke, dann werden wir kein Geld mehr vom Jobcenter bekommen, denn das ist ja deutlich mehr als der Mindestsatz von 300 Euro. Wenn ich also vom Jobcenter kein Geld mehr bekomme, dann übernehmen die auch nicht die Krankenversicherung oder? Das heißt, ich hätte monatlich noch 400 Euro Einkommen übrig und könnte dann versuchen Wohngeld zu beantragen?
SumSum076
Sorry, aber wann man Geld vom Jobcenter bekommt, weiß ich nicht. Auch nicht, wann man Wohngeld bekommen kann. Aber richtig, wenn dir kein H4 zusteht, zahlen die dir auch nicht die KK. Hoffe, die anderen können dir da weiter helfen! Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo! Meine Elternzeit geht bis März 2011, ich beziehe kein Elterngeld mehr! Ab dem 15.11.10 werde ich bei meinem alten Chef 12 Stunden die Woche arbeiten, unbefristeter Vertrag. Muss ich dann auch wieder ab dem 15.11.10 Krankenkassenbeiträge zahlen oder bin ich wegen der Elternzeit bis März 2011 da noch freigestellt? Wenn ich wieder zahlen mu ...
Liebe Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen: Ich bin derzeit im zweiten Elternjahr mit meinem 1. Kind und bekomme Ende November mein 2. Kind. Der neue Mutterschutz würde am 16.10.2013 beginnen. Mein Arbeitgeber hat mir nun gesagt, dass ich die derzeitige Elternzeit zum 15.10.2013 kündigen soll, damit ich zum 16.10. den neuen Mutterschutz ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE