Jamy19
Hallo, Ich habe Fragen zum Thema Elternzeit: Meine Tochter wird im März 2016 1jahr alt. Ich habe elternzeit für 2 Jahre eingereicht. Ich habe vor der Schwangerschaft Vollzeit gearbeitet. 1. kann ich die elternzeit so einfach auf 1jahr verkürzen und wie bzw. wann muss ich das beim Arbeitgeber beantragen und was muss ich beachten. 2. ich habe gehört man kann auch während der elternzeit auf 400€-Basis arbeiten. Stimmt das. Gibt es bestimmte Voraussetzungen. 3. wenn ich die elternzeit beendet habe und auf 400€-Basis arbeite wie ist das mit der Krankenversicherung. Muss ich mich mit meinem Mann familienversichern. Im Voraus vielen Dank.
Hallo, 1. Nein, das geht nur mit Zustimmung. Anders, wenn Sie im 2. Jahr TZ arbeiten wollen (wenn die Firma mehr als 15 AN hat u keine wichtigen betrieblichen Gründe dagegenstehen) 2. Ja, s. 1 3. Wenn keine EZ, dann keine beitragsfreie KK Liebe Grüße NB
piccola
Hallo zu 1. Das musst du mit deinem AG klären zu 2. Ja kannst du aber so lange du Eterngeld bekommst wird dir dein Einkommen angerechnet und entsprechend weniger Geld ausgezahlt. zu 3. Während der Elternzeit bist du Pflichtversichert erst danach musst du selbst Zahlen dein neuer AG oder du verischterst dich mit deinem Mann. VG
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