Sima1982
Sehr geehrte Frau Bader, Folgende Situation gibt es bei uns: - Unsere Tochter ist am 12.11.2015 geboren - meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag als Ärztin bis zum 31.12.2016 - Sie hat offiziell 2 Jahre Elternzeit eingereicht, hat allerdings vom AG nur eine Bescheinigung bis zum Vertragsende erhalten - nun erneute Schwangerschaft mit voraussichtlicher Endbindung Ende Februar 2017 - meine Frau ist in der Ärzteversorgung - AG bietet Vertragsverlängerung bis 11.11.2017 an, weiß aber noch nichts über die erneute SS Nun unsere Fragen: 1: sollten wir den Vertrag verlängern oder diesen lieber auslaufen lassen und die Elternzeit beim Arbeitsamt melden? (meine Frau wird eh nicht mehr aufgrund eines Umzugs bei dem AG anfangen) 2: Wie verhält es sich mit der Elternzeit? Werden die zwei Jahre für das erste Kind durch die Geburt des zweiten Kindes unterbrochen und verfällt dann der Rest der ersten Elternzeit? 3: die Rentenpunkte in der Elternzeit werden meines Wissen in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Ist dies Richtig? 4: wie verhält es sich mit den Rentenpunkten durch die Überschneidung der zweiten Geburt während der Elternzeit? 5: wäre es für die Berechnng des Mutterschutzgeldes von Bedeutung ob meine Frau einen Arbeistvertrag hat oder zahlt das Arbeisamt den gleichen Satz? Wir freuen uns sehr wenn Sie uns weiterhelfen können. Vielen Dank
Hallo, 1. Verlängern 2. Die Restzeit, bis zu 24 Monate, kann bis zum achten Geburtstag genommen werden 3.ja 4. Verstehe ich nicht was soll sich damit verhalten? Ihre Frau oder Sie bekommen Kindererziehungszeiten angerechnet. 5. Nein, das Arbeitsamt zahlt weniger Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wieso hat der AG denn bis zum Ende der Elternzeit verlängert ? Sehr sehr nett, aber ungewöhnlich. Sie sollte annehmen und dann zu Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beenden. Dann bekommt sie volles Mutterschutzgeld und das neue Elterngeld wird identisch plus 10% Geschwisterbonus. Der neue Vertrag läuft dann aus und sie muss sich Gedanken machen wenn das Elterngeld endet. Krankenversicherung muss geklärt werden und wenn Betreuung da ist und sie arbeiten kann mindestens 15 Stunden kann sie ALG1 beantragen.
Mitglied inaktiv
Vertrag verlängern obwohl man wegen eines Umzugs dort nicht mehr arbeiten kann halte ich für rechtsmißbräuchlich. Arbeitsvertrag ist prinzipiell Geld gegen Arbeit. Wenn man die Arbeit aus räumlichen Gründen von vornherein nicht erbringen kann, dann ist der Vertrag sinnlos.
Sternenschnuppe
... er verlängert ja nur bis zum Ende der Elternzeit in der sie eh nicht arbeiten wird.
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