Sima1982
Sehr geehrte Frau Bader, Folgende Situation gibt es bei uns: - Unsere Tochter ist am 12.11.2015 geboren - meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag als Ärztin bis zum 31.12.2016 - Sie hat offiziell 2 Jahre Elternzeit eingereicht, hat allerdings vom AG nur eine Bescheinigung bis zum Vertragsende erhalten - nun erneute Schwangerschaft mit voraussichtlicher Endbindung Ende Februar 2017 - meine Frau ist in der Ärzteversorgung - AG bietet Vertragsverlängerung bis 11.11.2017 an, weiß aber noch nichts über die erneute SS Nun unsere Fragen: 1: sollten wir den Vertrag verlängern oder diesen lieber auslaufen lassen und die Elternzeit beim Arbeitsamt melden? (meine Frau wird eh nicht mehr aufgrund eines Umzugs bei dem AG anfangen) 2: Wie verhält es sich mit der Elternzeit? Werden die zwei Jahre für das erste Kind durch die Geburt des zweiten Kindes unterbrochen und verfällt dann der Rest der ersten Elternzeit? 3: die Rentenpunkte in der Elternzeit werden meines Wissen in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Ist dies Richtig? 4: wie verhält es sich mit den Rentenpunkten durch die Überschneidung der zweiten Geburt während der Elternzeit? 5: wäre es für die Berechnng des Mutterschutzgeldes von Bedeutung ob meine Frau einen Arbeistvertrag hat oder zahlt das Arbeisamt den gleichen Satz? Wir freuen uns sehr wenn Sie uns weiterhelfen können. Vielen Dank
Hallo, 1. Verlängern 2. Die Restzeit, bis zu 24 Monate, kann bis zum achten Geburtstag genommen werden 3.ja 4. Verstehe ich nicht was soll sich damit verhalten? Ihre Frau oder Sie bekommen Kindererziehungszeiten angerechnet. 5. Nein, das Arbeitsamt zahlt weniger Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wieso hat der AG denn bis zum Ende der Elternzeit verlängert ? Sehr sehr nett, aber ungewöhnlich. Sie sollte annehmen und dann zu Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beenden. Dann bekommt sie volles Mutterschutzgeld und das neue Elterngeld wird identisch plus 10% Geschwisterbonus. Der neue Vertrag läuft dann aus und sie muss sich Gedanken machen wenn das Elterngeld endet. Krankenversicherung muss geklärt werden und wenn Betreuung da ist und sie arbeiten kann mindestens 15 Stunden kann sie ALG1 beantragen.
Mitglied inaktiv
Vertrag verlängern obwohl man wegen eines Umzugs dort nicht mehr arbeiten kann halte ich für rechtsmißbräuchlich. Arbeitsvertrag ist prinzipiell Geld gegen Arbeit. Wenn man die Arbeit aus räumlichen Gründen von vornherein nicht erbringen kann, dann ist der Vertrag sinnlos.
Sternenschnuppe
... er verlängert ja nur bis zum Ende der Elternzeit in der sie eh nicht arbeiten wird.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot