Laureena
Hallo Frau Bader. 1) Kann ich Teilzeit in Elternzeit schon weit im Voraus (bin noch schwanger) beantragen? (Hintergrund ist ein möglicher Vorgesetzenwechsel, bei uns im Unternehmen wurde es auch schon öfter abgelehnt). 2) Kann ich den Antrag so stellen, dass ich 2 Jahre beantrage, davon 1 Jahr Teilzeit in Elternzeit. Im Falle einer Ablehnung, möchte ich nur 1 Jahr Elternzeit nehmen. 3) Kann meine Firma mir die Teilzeit in Elternzeit dann später (wenn ich zurück möchte) wieder ablehnen aus betrieblichen Gründen oder gilt es sobald es einmal genehmigt ist? 4) Sollte die Firma es nachträglich ablehnen, kann ich dann meine Elternzeit ohne deren Zustimmung auf 1 Jahr verkürzen? Es ist ein Betrieb mit über 500 Mitarbeitern. Danke LG Loreena
Hallo, 1.Einen Antrag können Sie erst nach der Geburt stellen, da Sie erst dann den ET kennen. Sie können es aber dem Arbeitgeber vorab schon mal informativ mitteilen, vielleicht schreibt er Ihnen etwas dazu 2. Nein, der Antrag kann nicht unter einer Bedingung gestellt werden. 3.Genehmigt ist genehmigt. 4.s.o. Liebe Grüße NB
Felica
Gerade wenn die TZ abgelehnt wird, solltest du erst Recht 2 Jahre EZ einreichen. Denn dann kannst du in der EZ bei einem anderen AG in TZ arbeiten.
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