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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Prophylaxefachkraft in einer Zahnarztpraxis und mir wurde aufgrund dessen, dass ich in Kontakt mit kontaminierten Speichel, Blut und Eiter komme, zu Beginn meiner letzten Schwangerschaft im Februar 2013 lein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Nun wollte ich im September diesen Jahres nach einem Jahr Elternzeit, wie vorher mit meinem Chef besprochen, wieder das Arbeiten anfangen. Jetzt bin ich erneut wieder schwanger geworden, was ich aber erst seit sehr kurzer Zeit weiß. Meine Frage ist: bekomme ich jetzt nochmal ein BV und wenn ja, ist es dann das Gehalt, dass ich zu Beginn meiner letzten Schwangerschaft bekommen habe? Vielen Dank im Voraus und mit freundlichem Grüßen, C.
Hallo, Sie bekommen das Gehalt, was Sie ohne Schwangerschaft bekämen. Liebe Grüße NB
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