Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Schwangerschaft und Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu Schwangerschaft und Kündigung

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin gerade ein wenig durcheinander weil ich sehr viel um die Ohren hab und steh gerade wie ein Ochse vor der Apotheke - vllt (hoffentlich) können Sie mir eine Auskunft geben? Ich bin seit 2002 in einem festen Arbeitsverhältnis und war nun die letzten 3 Jahre im Erziehungsurlaub. Dieser endet nächsten Monat. Nun habe ich einen Fehler gemacht und Anfang Juni bereits angekündigt bei meinem AG daß ich dort nicht mehr arbeiten kann und kündigen muss. Im Juli schrieb ich erneut ein Brief daß ich bereit bin wieder dort zu arbeiten aber nur unter bestimmten Bedingungen und wenn diese nicht möglcih sind sollen sie mir bitte die Kündigung zukommen lassen. Zur Antwort bekam ich daß ich dort gern wieder arbeiten kann aber eben so wie vor dem Erziehungsurlaub (Schichtarbeit zwischen 7 - 24 Uhr / Sonn- und Feiertagsarbeit) Das ist mir aber nicht möglich so zu arbeiten da in gewissen Zeiten mein Kind nicht versorgt wäre. Also schrieb ich zurück daß ich wieder arebiten komme wenn man mir versichern kann daß ich eben zu gewissen Zeiten nicht arbeiten muss, ansonsten sollen sie mir die Kündigung zuschicken. Mir geht es darum daß nicht ICH kündige sondern von der FIRMA die Kündigung bekomme (zwecks Alo Geld) Auf mein letztes Schreiben hin habe ich noch keine Antwort erhalten. Nun habe ich letzten Mittwoch (29.07.) erfahren daß ich schwanger bin (5. Woche) und in 2 Wochen soll ich noch mal zum Arzt - dann bekomm ich auch ne Bestätigung ausgestellt. Und meine eigentliche Frage: Wenn ich meinem AG nun bekannt gebe daß ich schwanger bin - kann er / darf er mich dann noch kündigen? Den Brief mit der Mitteilung über die Schwangerschaft habe ich letzte Woche am Donnerstag abgeschickt - angenommen ich bekomm heute einen Brief in dem die Kündigung steht von meinem AG - ist das dann gültig? Verstehen Sie was ich meine? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort! Liebe Grüße Conny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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ich denke mal, Du mußt da selbst kündigen, da der AG Dir ja Deinen Arbeitsplatz zu verfügung stellt. Selbst wenn Du jetzt wieder SS bist, könntest Du ja die vom AG vorgegebenen Arbeitszeiten Nicht ausführen und somit bist Du im "Verzug". Mit einer Sperre, da würd ich mich mal mit dem ARbeitsamt in Verbindung setzen, weil ich meine mal was gehört zu haben, daß die nicht unbedingt sperren, wenn man aufgrund der Betreuungsmöglichkeiten nicht mehr arbeiten könnte. Grüße Peeka


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