Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Kosen - testamentarische Regelung betreffend elterlicher Sorge

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu Kosen - testamentarische Regelung betreffend elterlicher Sorge

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Hallo, wir haben das Umgangsrecht betreffend elterlicher Sorge im Falle unser beider gleichzeitiger Ablebens regeln lassen. Nun war es so, dass ich 1x telefonisch und 1 x VORAB nach den anfallenden Kosten gefragt habe und keine richtige Antwort erhalten haben. Jetzt war der Papierkram abgeschlossen und ich bekam eine Rechnung v. über 300 Euro, da sich bei sochen Regelungen betreffend elterlicher Sorge, der Gegenstandswert auf 6000 Euro beläuft und davon 0,5 Prozent gerechnetet werden. Kann ich jetzt da was machen?Immerhin hätte sie mich ja vorher über die Kosten informieren müssen. Ich hab ja 2x nachgefragt und darauf hingewiesen, dass es wenn es mehrere hundert Euro kosten würde, ich es nicht in Auftrag geben würde (allerdings mündlich u. nicht schriftlich). Danke und viele Grüüße Birgit


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei RA und Notaren gibt es ein Gesetz, dass die Kosten regelt. Unglücklich gelaufen, dass man Sie darüber vorher nicht informiert hat, an den Kosten ändert das aber nichts. Liebe Grüsse, NB


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