Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader und Mitleserinnen, ich brauch mal Eure Meinung. Für Januar wurde mein ALG2-Antrag abgelehnt (ab Feb aber bewilligt), und zwar mit der Begründung, weil ich offensichtlich so doof war, das Geld von Oma, Opa, meinen Eltern etc, was ich zu Weihnachten bekommen habe, Anfang Januar auf mein Konto eingezahlt zu haben! Dabei hatte ich mir extra Geld statt Schnickschnack von der Verwandtschaft gewünscht (um mir die Sachen, die ich mir "gewünscht" hab, halt selbst zu kaufen)! Außerdem war da noch Geld dabei, was ich von Patentanten etc meines Kindes zu dem Geburtstag meines Kindes (auch im Dez.) bekommen hab - für größere Kinderkleidung etc., das übliche eben. Und das soll jetzt weg sein, also für den Lebensunterhalt draufgehen?? Tolles Weihnachten... :-( Lohnt sich da ein Widerspruch zu dem Bescheid - oder war ich einfach so dämlich mit der Einzahlung, dass es mir jetzt ganz recht geschieht?? Bin echt geknickt. Danke und LG, Anna
Hallo, Laut Durchführungshinweisen der BA: [...] 3.6 Weiteres nicht berücksichtigungsfähiges Einkommen Nicht berücksichtigt werden: • Einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie für jedes Mit-glied der Bedarfsgemeinschaft jährlich 50 Euro nicht über-steigen (z.B. Erträge, Zinsen, die nur einmal fällig werden und die Bagatellgrenze nicht überschreiten), • Geschenke und sonstige Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch dienen, soweit sie die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären.[...] Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe vor einiger Zeit ein Urteil gelesen, daß Geldgeschenke zu Weihnachten oder Geburtstagen etc. behalten werden dürfen (es sei denn, hier geht es um tausende von Euros). Man hat doch einen bestimmten Freibetrag, ich weiß jetzt aber nicht, wie hoch der ist... Wäre ja noch schöner wenn man jeden Schein, den man geschenkt bekommt, zum Lebensunterhalt verwenden muss. Ich habe auf meinem Sparbuch ein kleines Sümmchen angespart. Das ist dafür gedacht wenn mal meine WaMa oder TV oder Herd oder, oder kaputt geht. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. LG Heike
Mitglied inaktiv
Hallo, kann ich mich bei meinem Widerspruch auf $12 SGB II berufen?? Welche Form sollte so ein Widerspruch eigentlich grundsätzlich haben? Danke für Ihre/Eure Hilfe, Anna
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Hallo!:) Ich bin in der Ausbildung und der papa von unserem 5M Baby auch. Wir beziehen alg2. Ich möchte meine Elternzeit auf insgesamt 2 Jahre verlängern. Und nach 12Monaten ( glaube ich ) gibt es ja kein Elterngeld mehr. Stockt dass dann das Jobcenter auf? Liebe Grüße
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Hallo, seit Monaten stelle ich einen Antrag für den Kindergeldzuschuss immer wieder wurde dies abgelehnt weil die Mindesteinkommensgrenze nicht erreicht war. Bei mein letzten Antrag hatte ich eine Sachbearbeiterin am Telefon die wo mir das ganze erklärt hat wie das berechnet wird und dies ausgewertet wird was dann alles soweit klar war also dürf ...
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Hi, ist das normal, dass ich komplett die Nachzahlung von Elterngeld kriege trotz das ich ALG2 beziehe? Soweit ich weiß, steht mir das gar nicht zu , ich weiß auch, dass die zusammen arbeiten. Aber wie sollte ich am besten Vorgehen?Das Geld ist auf mein Konto gelandet. Kindergeldnachzahlung wurde direkt an Jobcenter weitergeleitet, ich wusste nur ...
Guten Tag Frau Bader, mir ist leider erst zu spät aufgefallen, dass für einen Monat mein Elterngeld falsch berechnet ist und ich somit zu wenig Elterngeld bekomme. Die Widerspruchsfrist endete vor ein paar Tagen. Hab ich dennoch die Chance, dass der Bescheid geändert werden kann? Danke und viele Grüße!
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