Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader. Ich bin total fassungslos, seit dem ich anstelle einer Verlängerung des Kinderzuschlags, für eine Rückzahlung von über 2000euroaufgefordert bin. Es stimmt, ich habe versäumt die Geburt meines 3. Kindes zu melden. Es entzieht sich meiner Logik. Ich bin niemals davon ausgegangen, dass ein weiteres Kind den Anspruch ins negative verändern könnte. Ich habe so viel Geld nicht in Reserve und weiß gerade nicht, wie weiter. Haben Sie einen Rat? Herzlichen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kann durchaus sein, dass sich dadurch etwas an der Berechnung ändert oder sie in ergänzendes Arbeitslosengeld II rutschen. Klären Sie das mit dem Jobcenter. Liebe Grüße NB


Feuerschweifin

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Durch ein weiteres Kind ändern sich mögliche andere Bezüge, zB Wohngeld, Unterhalt, Kindergeld, Elterngeld. Da das ja alles mit in die Berechnung einfließt und man sich mit Antragstellung verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen, ist meine Einschätzung, dass das Geld zurück gezahlt werden muss.


mellomania

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wenn du einen fehler gemacht hast und die geburt nicht meldest, ist ein widerspruch nicht sehr aussichtsreich. es ist ja kein fehler der behörde, sondern deiner. hast du mit denen schon kontakt aufgenommen? ratenzahlung?


cube

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Um Anspruch auch den Zuschlag zu haben, muss man ja ein Mindesteinkommen haben und dieses darf im Verhältnis zu den Kosten nicht zu gering sein. Ansonsten würde der Anspruch auf Kinderzuschlag entfallen, weil statt dessen ALG 2 greifen würde. Das ist die einzige Erklärung, die mir spontan dazu einfällt. Das 3. Kind lässt die Lücke zwischen Einkommen und Kosten so groß werden, dass statt Zuschlag ALG2 greift. Somit würde der Zuschlag für beide Kinder seit Geburt des 3. Kindes zurück gefordert werden. Und das wäre rechtens, da man bei Bezug staatlicher Zuschläge immer verpflichtet ist, jede Änderung in den Lebensumständen zu melden. Eigentlich müsste in deinem Bescheid aber auch eine Erklärung stehen, auf welchen Paragraphen sich bezogen wird. Daraus müsste ersichtlich sein, welchen Grund das Amt für eine Rückforderung sieht.


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