Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?

Liebe Frau Bader. Ich bin total fassungslos, seit dem ich anstelle einer Verlängerung des Kinderzuschlags, für eine Rückzahlung von über 2000euroaufgefordert bin. Es stimmt, ich habe versäumt die Geburt meines 3. Kindes zu melden. Es entzieht sich meiner Logik. Ich bin niemals davon ausgegangen, dass ein weiteres Kind den Anspruch ins negative verändern könnte. Ich habe so viel Geld nicht in Reserve und weiß gerade nicht, wie weiter. Haben Sie einen Rat? Herzlichen Dank im Voraus!

Mitglied inaktiv - 02.07.2021, 20:16



Antwort auf: Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?

Hallo, es kann durchaus sein, dass sich dadurch etwas an der Berechnung ändert oder sie in ergänzendes Arbeitslosengeld II rutschen. Klären Sie das mit dem Jobcenter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.07.2021



Antwort auf: Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?

Durch ein weiteres Kind ändern sich mögliche andere Bezüge, zB Wohngeld, Unterhalt, Kindergeld, Elterngeld. Da das ja alles mit in die Berechnung einfließt und man sich mit Antragstellung verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen, ist meine Einschätzung, dass das Geld zurück gezahlt werden muss.

von Feuerschweifin am 02.07.2021, 20:53



Antwort auf: Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?

wenn du einen fehler gemacht hast und die geburt nicht meldest, ist ein widerspruch nicht sehr aussichtsreich. es ist ja kein fehler der behörde, sondern deiner. hast du mit denen schon kontakt aufgenommen? ratenzahlung?

von mellomania am 02.07.2021, 21:29



Antwort auf: Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?

Um Anspruch auch den Zuschlag zu haben, muss man ja ein Mindesteinkommen haben und dieses darf im Verhältnis zu den Kosten nicht zu gering sein. Ansonsten würde der Anspruch auf Kinderzuschlag entfallen, weil statt dessen ALG 2 greifen würde. Das ist die einzige Erklärung, die mir spontan dazu einfällt. Das 3. Kind lässt die Lücke zwischen Einkommen und Kosten so groß werden, dass statt Zuschlag ALG2 greift. Somit würde der Zuschlag für beide Kinder seit Geburt des 3. Kindes zurück gefordert werden. Und das wäre rechtens, da man bei Bezug staatlicher Zuschläge immer verpflichtet ist, jede Änderung in den Lebensumständen zu melden. Eigentlich müsste in deinem Bescheid aber auch eine Erklärung stehen, auf welchen Paragraphen sich bezogen wird. Daraus müsste ersichtlich sein, welchen Grund das Amt für eine Rückforderung sieht.

von cube am 03.07.2021, 07:47



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