Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

Hallo und zwar habe ich Ende September Antrag auf Kinderzuschlag gestellt und habe am Montag den 11.11 nun eine Antwort von der Familienkasse bekommen, dass dem Antrag nicht entsprochen wird. Grund dafür ist das unser Einkommen nach Berechnungen der Familienkasse dem Gesamtbedarf bzw. den Höchstbedarf überschreitet. Nachdem ich aber mit einer Mitarbeiterin der Familienkasse telefoniert habe, hat sie mir gesagt dass in den Berechnungen das Elterngeld berücksichtigt wurde was wir noch vor Antragstellung bekamen. Die Mitarbeiterin hat mich darauf hingewiesen dass ein Widerspruch hier nicht wirklich sinnvoll wäre und sagte mir ich sollte lieber einen neuen Antrag stellen. Meine Frage ist nun würde sich ein Widerspruch lohnen, mit dem Hinweis darauf dass ich kein Elterngeld mehr bekomme seit Oktober bzw. November weil das Elterngeld ja Ende September für den Oktober bezahlt wurde oder macht es hier wirklich Sinn einen neuen Antrag auf Kinderzuschlag zu beantragen. Denn ich hätte ja wieder das gleiche Problem dass das Einkommen der letzten 6 Monate wieder zur Berechnung des Kinderzuschlags genutzt wird und ich ja außer einem Monat die restlichen 5 Monate trotzdem Elterngeld bekommen habe. Ich danke schonmal für die Hilfe. liebe Grüße Butt

von Butte96 am 13.11.2019, 17:57



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

Hallo, Sie stellen den Antrag ja AB September. Richtigerweise muss es also (wie Sie sagen) zunächst abgelehnt und später bewilligt werden. Den Sinn eines neuen Antrages kann ich nicht sehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2019



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

hi, Ich würde 2-3 Monate warten und dann einen neuen Antrag stellen. floe

von la-floe am 13.11.2019, 20:26



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

Hallo, Ich würde beides machen. Widerspruch und neuen Antrag stellen. Der neue Antrag wird ja nicht rückwirkend bewilligt. Bei Anspruch würdet ihr zumindest ab November den Kinderzuschlag bekommen. Widerspruch würde ich einlegen, so dass ihr zumindest ab Oktober/November Geld bekommt. Ich gehe davon aus, dass ihr für September evtl für Oktober (geht's bei Kinderzuschlag nach dem Zuflussprinzip?) keinen Anspruch habt, ab November aber schon. Der Anspruch errechnet sich doch nicht nach dem, was ihr die letzten Monate hattet, sondern nach dem, was ihr aktuell an Einkommen/Geld zur Verfügung habt. Ich würde auch nicht, wie empfohlen weitere 2 Monate mit der Antragstellung warten. Wenn ihr Anspruch habt, geht euch dieser in der Wartezeit "verloren". Für die gewarteten Monate bekommt ihr nachträglich nichts mehr. Liegt der Ablehnung eigentlich der Berechnungsbogen bei? Den würde ich auf alle Fälle anfordern, so kannst du auch selbst sehen, wie viel zu viel euer Einkommen ist und ob sich eine erneute Antragstellung lohnt. LG luvi

von luvi am 14.11.2019, 10:25



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

Hallo, und vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten. Also dem Ablehnungsbescheid liegt kein Berechnungsbogen bei, diesen würde ich natürlich bei dem Widerspruch mit beantragen. Ich habe gestern Abend auch schon ein Widerspruch geschrieben, indem dem steht dass das Elterngeld mit in die Berechnung einbezogen wurde, obwohl ich keines mehr ausgezahlt bekomme. Was ich aber seltsam finde ist, dass ich den Elterngeldbescheid damals in Kopie mit eingereicht habe und die diesen eigentlich in meiner Akte hätten sehen müssen, woraus man dann erschließen kann dass ich ab Oktober bzw. November kein Elterngeld mehr bekomme. Ich würde dann einfach heute den Widerspruch einlegen und mal schauen was die von der Familienkasse sagen. Meine Frage jetzt sollte ich den Antrag mit den Widerspruch gleichzeitig stellen oder sollte ich erst auf eine Antwort der Familienkasse warten? Und was mich auch die ganze Zeit gestern noch beschäftigt hat, wenn ich jetzt einen neuen Antrag stelle und mir beispielsweise Kinderzuschlag bewilligt wird aber nur sehr wenig macht es dann Sinn dass ich im nächsten Monat dann noch ein Antrag stelle, damit man noch mal berechnet ob ich mehr Kinderzuschlag bekomme bzw. ist das überhaupt möglich? Denn ab Januar ändern sich die Reglungen in der Berechnung. Lg Butt

von Butte96 am 14.11.2019, 10:46



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

Hallo, Ich persönlich würde nicht auf die Antwort warten. Der Antrag gilt ja erst ab dem Monat, in dem du ihn stellst. Meinst du, es hätte irgendeinen Nachteil für dich? Und die Beratung hat dir dazu auch geraten. Das doofe ist, dass du evtl. monatelang auf das Ergebnis des Widerspruchs wartest und dann erst weißt, ob dem stattgegeben wird oder nicht. LG luvi

von luvi am 14.11.2019, 11:04



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

Hi, also einen direkten Nachteil hätte ich natürlich nicht außer dass wir eben weniger Geld bekommen würden, dadurch das noch nicht so viele Monate verstrichen sind seitdem ich das Elterngeld nicht mehr habe. Deswegen ja auch meine Frage ob ich dann im Januar einfach einen neuen Antrag stellen kann obwohl "der Antrag im November", vorausgesehen er wird bewillit, bewilligt wurde. Oder müsste ich wirklich warten bis der Bewilligungszeitraum vorbei ist. Denn davon hängt es ab ob ich wirklich jetzt bantrage oder nicht. Und danke nochmal für die schnelle Antwort. Lg Butt

von Butte96 am 14.11.2019, 12:15



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

falsch, luvi! Der Anspruch rrichtet sich nach dem Einkommen der letzten 6 Monate. Ich hab das aktuell durch, ich hab schwankende Einkommen. Ich hab jetzt im November einen neuen Antrag gestellt damit die Monate Mai-Oktober als Berechnungsgrundlage berücksichtigt werden. floe

von la-floe am 14.11.2019, 13:33



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

Hallo, Entschuldige bitte, wenn ich dir was falsches geantwortet habe. Mein Kenntnisstand war, das die Berechnung nach dem aktuellen Bruttoeinkommen geschieht. Es wird empfohlen, dass aufgrund der Änderungen 2020 ein neuer Antrag gestellt wird. Das sehe ich gerade bei dir sinnvoll, da die Höchsteinkommensgrenzen abgeschafft wurden. Widerspruch würde ich trotzdem einlegen. LG luvi

von luvi am 14.11.2019, 22:22



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

Hallo, erstmal danke an euch beide für die schnelle Rückmeldung. Ich habe heute den neuen Antrag geschickt und schaue ob dieser genehmigt wird und stelle dann im Januar einen neuen Antrag. Mehr als eine Ablehnung meines Antrags kann ja nicht passieren. Lg Butt

von Butte96 am 15.11.2019, 01:22



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

Also ich würde Widerspruch einreichen ! Es ist zwar richtig das der Kinderzuschlag sich aus den letzten 6 Monaten berechnet, aber es darf nur regelmäßiges Einkommen welches im bewilligten Zeitraum zur Verfügung steht berücksichtigt werden. Schwankendes Einkommen wird z.B. immer geschätzt und das normale Einkommen was man bekommt so berechnet wie in der Abrechnung oder im Vertrag festgelegt. Habt Ihr schon mal eine Berechnung für Wohngeld gemacht ? Dies würde ich mal alternativ machen. Und nein dein Anspruch verfällt bei einem laufenden Verfahren nicht, sprich wird der Antrag bewilligt bekommst du ab Beantragung das Geld rückwirkend. Es dauert auch keine Monate das ist gesetzlich gedeckelt. Habt Ihr euch mal im Internet das ganze ausgerechnet ?

von QueenMum am 15.11.2019, 15:08



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

sorry aber das stimmt so nicht. Bei schwankendem Einkommen wird das Mittel der letzten 6 Monate verwendet. Ich mach das gerade zum 2. mal durch.

von la-floe am 15.11.2019, 15:54



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

Hallo, So wie Queen Mum mit der Begründung bei unregelmäßigem Einkommen kannte ich das auch. Vielleicht hat sich in den letzten Jahren die Berechnung geändert. QueenMum, Klar wird bei Widerspruch rückwirkend bewilligt. Und auch wenn das Bewilligung verfahren 2 Monate braucht. Mein Hintergedanken war allerdings, dass, wenn der Widerspruch abgelehnt wird, sie ab November trotzdem Anspruch haben kann, da sie ja jetzt geringeres Einkommen hat. Deshalb die neue Beantragung. LG luvi

von luvi am 15.11.2019, 16:44



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

was anderes habe ich auch nicht geschrieben, allerdings zählt Elterngeld nicht als Einkommen aus Erwerbstätigkeit und hat somit nichts mit dem normalen Gehalt zu tun.Es ist kein schwankendes Einkommen, es ist eine Entgeldersatzleistung und wenn nun der normale Vertrag wieder auflebt oder was auch immer, muss das Gehalt berechnet werden oder das was als Einkommen zur Verfügung steht. Es darf also in diesem Fall nicht die letzten 6 Monate herangezogen werden.

von QueenMum am 15.11.2019, 16:52



Antwort auf: Widerspruch Sinnvoll bei abgelehntem Kinderzuschlag?

@QueenMum Also Wohngeld hatte ich schon vorher beantragt dieser wurde mir auch bewilligt. Ich habe natürlich im Voraus im Internet schon mal durchrechnen lassen ob ich überhaupt Kinderzuschlag bekommen würde mit dem jetzigen Einkommen und natürlich dem Wohngeld. Laut Berechnung würde mir auf jeden Fall Kinderzuschlag zu stehen, laut der Berechnung der Familienkasse nicht. Wie @la-floe das schon gesagt hat, hat man mir am Telefon das gleiche erklärt. Dasd das Einkommen der letzten sechs Monate als Berechnungsgrundlage dienen würde und es seie nicht von Relevanz ob ich jetzt noch Elterngeld bekommen würde oder nicht weil das in der Berechnung nicht berücksichtigt wird. Was natürlich schwachsinnig ist , weil genau das Geld mir dann theoretisch gesehen jeden Monat fehlt. @QueenMum Aber okay es macht natürlich Sinn ein Widerspruch einzureichen. Ich würde dann natürlich auch diesen Punkt den du im letzten Post erwähnt hast in den Widerspruch mit einbeziehen. Lg Butt

von Butte96 am 15.11.2019, 17:29



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