Laufente123
Frage einer Bekannten. Vielleicht hast jemand eine Idee dazu – mir ist das Thema fremd. "ich suche jemanden der sich im Bereich Sozialrecht auskennt. Ich habe nur 2 kleine Fragen und da es unter anderem um eine frist geht reicht die Zeit nicht aus bis ein Beratungsschein beantragt ist. Leider fehlt uns das Geld einen Beratungstermin bei einem Anwalt selber zu zahlen..ich brauch nur nach einer kurzen Schilderung der Situation ob es rechtens ist oder nicht ( denn ich wurde dazu aufgefordert einen Widerspruch zurück zu nehmen was ich aber eigentlich nicht möchte)....." Hier die Details, die sie mir dann später geschickt hat: "Hi..es geht um folgendes .....seit Oktober 2020 bekommen wir keine Aufstockung mehr vom Amt da man bei Krankengeld keine Freibeträge hat .....Wohngeld wurde ebenfals abgelehnt ( keine Freibeträge bei KG und es wird nur 912€ Wohngeld angerechnet wir zahlen aber 1175€) ..also habe ich den Kinderzuschuss beantrag...da habe ich eine Ablehnung bekommen und Widerspruch eingelegt...die Begründung der Kindergeldstelle ist wie folgt...sie nehmen zur Berechnung die letzten 6 Monate und da wir in diesem Zeitraum ALGII bekommen haben bekommen wir keinen Kinderzuschuss ..jetzt mein großes ABER seit Oktober bekommen wir nichts mehr...uns fehlt JETZT daa Geld...muss ich jetzt 6 Monate warten bis das ALGII sozusagen bei den nachweisen nicht mehr auftaucht um überhaupt den Bonus zu bekommen? Böse gesagt muss ich meinem Kind 6 Monate lang trocken Brot geben um über die Runden zu kommen? Ich beantrage den Bonus ja nicht aus Spaß sondern weil mir jetzt das Geld fehlt....und da bräuchten wir einmal fachlichen Rat" Kann dazu jemand was sagen? DANKE Laufente
Halo, das ist ein zu komplexer Sachverhalt, dazu kann ich so nichts sagen. Liebe Grüße NB
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