LaraDerin
Frau Bader, ist das richtig das Kindergeldzuschuss nach Zufluss Prinzip bearbeitet wird ? Denn ein Monat zuvor wurde dies nach dem Gehaltsabrechnungen berechnet was abgelehnt worden ist da nicht Mindesteinkommensgrenze erreicht war nach einem Telefongespräch mit der Sachbearbeiterin wurde mir gesagt das der Antrag was ich nun stellen würde auch bewilligt wird da die Mindesteinkommensgrenze erreicht wird nun ja jetzt wurde der Antrag wieder abgelehnt und es heißt wieder ist die Mindesteinkommensgrenze nicht erreicht den Widerspruch habe ich gestellt und da hieß es nach Zufluss Prinzip daher weiß ich nicht was richtig ist. Durch das warten auf den Antrag habe ich somit auch den Mai verschenkt da die Ablehnung von April Antrag erst am 1. Juni per Post ankam kann ich evtl durch fehlerhaftes bearbeiten den Mai wenigstens anfordern ? Wüsste auch nicht woran die den Zufluss sichergestellt haben da in den Lohnabrechnung der komplette Monat berücksichtigt wird von 01.03.-31.03. Lg
Hallo, ja, Einkünfte werden in dem Monat bewertet, in dem sie zufließen. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Den Zufluss kannst du per Eingang am Konto nachweisen. Schick doch die Kontoauszüge mit.
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