blattlaus
Hallo Frau Bader und alle anderen, die immer so gut helfen :-), Zur Zeit arbeite ich als geringfügig Beschäftigte an einem Tag pro Woche. Jetzt habe ich eine neue Arbeitsstelle (kein Minijob mehr), jeweils täglich halbtags. Es ist noch nicht ganz klar, zu welchem Zeitpunkt meine Kündigung im Minijob-Unternehmen wirksam wird. Meine Frage: Kann mir der Minijob-AG verbieten, an den Tagen, an denen ich nicht im Minijob-Unternehmen arbeite, schon bei dem neuen Arbeitgeber zu arbeiten? Meine Minijob-Beschäftigung würde darunter nicht leiden, es ist auch kein Konkurrenzunternehmen. Vielen Dank und viele Grüße blattlaus
RUB
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