blattlaus
Hallo Frau Bader und alle anderen, die immer so gut helfen :-), Zur Zeit arbeite ich als geringfügig Beschäftigte an einem Tag pro Woche. Jetzt habe ich eine neue Arbeitsstelle (kein Minijob mehr), jeweils täglich halbtags. Es ist noch nicht ganz klar, zu welchem Zeitpunkt meine Kündigung im Minijob-Unternehmen wirksam wird. Meine Frage: Kann mir der Minijob-AG verbieten, an den Tagen, an denen ich nicht im Minijob-Unternehmen arbeite, schon bei dem neuen Arbeitgeber zu arbeiten? Meine Minijob-Beschäftigung würde darunter nicht leiden, es ist auch kein Konkurrenzunternehmen. Vielen Dank und viele Grüße blattlaus
RUB
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Guten Tag, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft. Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber. Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...
Liebe Frau Bader, ich arbeite auf Mini Job Basis als Erzieherin im Kindergarten. Da ich schwanger bin schickt mich mein AG ins BV. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, da ich nicht sozialversicherungspflichtig bin. Meine Recherchen ergeben etwas anderes, daher meine Frage - wie ist hier die rechtliche Situatio ...
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