Zustimmung des Arbeitgebers bzw kein Widerspruch = Elternzeitmitteilung gültig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zustimmung des Arbeitgebers bzw kein Widerspruch = Elternzeitmitteilung gültig?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Arbeitsverträge für zwei halbe Stellen A und B in unterschiedlichen Arbeitsbereichen bei einem Arbeitgeber. Es ist unklar, wie lange es die Stelle B noch gibt. Daher möchte ich unter der Voraussetzung Elternzeit in Stelle A nehmen, dass Stelle B noch existiert, um in Stelle B in Teilzeit zu arbeiten (und ansonsten in A). Meine Frage an Sie lautet: Wenn der Arbeitgeber obiger Elternzeitmitteilung zustimmt bzw dieser nicht widerspricht, ist sie dann "gültig", auch wenn sie nicht der "klassischen Form" entspricht? Über eine Antwort freue ich mich und danke im Voraus! Freundliche Grüße

von sandramo am 18.11.2019, 21:46



Antwort auf: Zustimmung des Arbeitgebers bzw kein Widerspruch = Elternzeitmitteilung gültig?

Hallo, das habe ich doch schon beantwortet? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2019



Antwort auf: Zustimmung des Arbeitgebers bzw kein Widerspruch = Elternzeitmitteilung gültig?

Ich glaube nicht, das das grundsätzlich geht. Du hast ja dennoch 2 unterschiedliche Arbeitsverträge, die erst mal nichts miteinander zu tun haben. Die kannst du ja nicht einfach gegeneinander ausspielen bzw. so behandeln, als wenn sie unmittelbar zusammenhängen würden. Ich glaube aber, das hatte Frau Bader auch schon bei einer vorigen Frage so erklärt. Bin aber gespannt, was Frau Bader dazu antwortet, ob der AG auf einen solchen Antrag dann überhaupt reagieren muss oder er auch ohne Antwort ungültig ist. Meiner Meinung ist er grundsätzlich eben gar nicht möglich - weil für jeden Vertrag ein eigener Antrag gestellt werden muss - und bedarf daher auch keiner Ablehnung.

von cube am 19.11.2019, 08:58



Antwort auf: Zustimmung des Arbeitgebers bzw kein Widerspruch = Elternzeitmitteilung gültig?

Du hast 2 50%-Stellen. In einer davon willst in TZ während der EZ weiter arbeiten. Warum nimmst du denn nicht in beiden Stellen EZ und beantragst gleichzeitig, in Stelle A während der EZ in TZ arbeiten zu wollen? Warum das Szenario so erschweren wenn du doch weißt, das Stelle B evt. eh abgebaut wird.

von cube am 19.11.2019, 11:25



Antwort auf: Zustimmung des Arbeitgebers bzw kein Widerspruch = Elternzeitmitteilung gültig?

Du musst das so behandeln, als wenn du 2 Arbeitsverträge bei zwei Arbeitgebern hättest. Also bei jedem Vertrag EZ einreichen und dann für die Stelle, auf der du in EZ arbeiten möchtest, einen entsprechenden Antrag einreichen. Das, was du im Kopf hast, geht nicht. Natürlich kannst du mit deinem AG alles mögliche daneben vereinbaren - dann würde ich dir aber raten, das zunächst mündlich zu besprechen und dich dann auf dieses Gespräch und die dort getroffenen Vereinbarungen in schriftlicher Form zu beziehen. Aber ich sehe dabei dennoch ein Problem: der AG sagt als ja zu deinem Vorschlag. Du fängst dann an auf Stelle B in TZ/EZ zu arbeiten. Und dann wird die Stelle doch gestrichen. Pech. Denn die Vereinbarung hat er ja erfüllt - als du mit der TZ begonnen hast, gab es die Stelle ja. Er hat dann alles richtig gemacht, du aber dennoch keine Job. Und wenn du denkst, du kannst ja diese Eventualität auch noch mit einer Vereinbarung abdecken - da sehe ich schwarz. Denn damit würde der AG sich ja jeder Möglichkeit einer sicheren/langfristigen Planung für einen Ersatz auf der anderen Stelle berauben.

von cube am 20.11.2019, 10:14



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