Guten Tag, mein Mann und ich überlegen gerade ob es irgendwie möglich wäre, dass wir es finanziell stemmen könnten, den Elterngeldbetrag auf zwei Jahre zu splitten (also die Hälfte jeweils auszahlen lassen). Ich habe in Wiesbaden beim Hessischen Versorgungsamt angerufen, man sagte mir, eine Änderung während des Bezugszeitraumes wäre u.Umständen auch möglich. Steht nur nirgends schwarz auf weiß! Kann ich mich auf so eine Aussage verlassen? Wir haben im Juni 08 geheiratet, wenn wir nun nach Ablauf meiner Mutterschutzfrist (15.10.) die Steuerklassen wechseln (von jeweils 1 auf 3 mein Mann und ich 5). Welche Auswirkung hat das auf das Elterngeld bzw. müssen wir dann Steuern nachzahlen? Leider kennt sich kein Steuerberater in der näheren Umgebung wirklich mit diesen Zusammenhängen aus. Liebe Grüsse und vielen Dank Vivian Gardé
Mitglied inaktiv - 02.10.2008, 12:13