Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Folgen wenn Elternzeit nicht fristgerecht beantragt ist?

Frage: Folgen wenn Elternzeit nicht fristgerecht beantragt ist?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, leider hat mein Arbeitgeber meine SS nicht gut aufgenommen und daher bin ich auch im Streit in den Mutterschutz gegangen. In Folge habe ich nun auch die Elternzeit nicht fristgerecht (bis 10 Tage nach der Geburt) sondern eben erst nach 3 Wochen eingereicht. Seitdem habe ich nichts gehört. Habe ich durch die Nicht-Fristeinhaltung den Anspruch auf meinen Job verloren? Wie sieht das nun aus? Danke. Viele Grüße Petra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben die Pflicht, am ersten Arbeitstag nach dem Mutterschutz arbeiten zu gehen. Sonst kann es IHnen passieren, dass der AG mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde trotz besonderem Kü-Schutz kündigt. Ihr Antrag muss umgedeutet werden in einen mit 8 Wochen Frist. Aber ich gebe Desireé recht, fragen Sie per Einschreiben mit Rückschein nach. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo ! Du hast fristgerecht eingereicht denn die Frist ist 6 Wochen nach der Geburt LG Karin


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du mußt ja 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit den Antrag einreichen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich glaube nicht, daß Du Deinen Job verloren hast. Ich glaube Du hast sogar noch bis 4 Monate nach der Geburt speziellen Kündigungsschutz. Du hast halt nun das Problem, daß Du bis Beginn des Erziehungsurlaubes noch mal arbeiten gehen mußt. Gruß sibs


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Grundsätzlich hat sibs recht, aber: wann beginnt nur der MuSchu? Wenn er nichrt direkt nach dem MuSchu beginnt, erst 8 Wochen nach Einreichung. Eigentlich müsstest Du also nach 8 Wochen MuSchu wieder arbeiten gehen... Mein rat: Schreibe per Einschreiben / Rückschein und sagfe, daß es deiner Ansicht nach unklarheiten mit dem beginn der EZ gibt und daß Du bittest , Dir seine Sichtweise und den genauen Beginn der EZ seiner Ansicht nach mitzuteilen (schriftlich, sonst hast Du nix in der Hand). Setze ihm dafür eine relativ kurze Frist von ca. 10 Tagen. Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich habe leider meine elternzeitverlängerung zu spät eingereicht. Es hieß von meinem Arbeitgeber das ich auf 12 Stunden arbeiten kann und am 21.03. hieß es plötzlich ich muss auf 20 Stunden die Woche kommen. (Die 20 Stunden wöchentlich hab ich vor der Schwangerschaft gearbeitet) Daraufhin wollteich meine Elternzeit am 21.03 ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...