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Hallo Frau Bader, leider hat mein Arbeitgeber meine SS nicht gut aufgenommen und daher bin ich auch im Streit in den Mutterschutz gegangen. In Folge habe ich nun auch die Elternzeit nicht fristgerecht (bis 10 Tage nach der Geburt) sondern eben erst nach 3 Wochen eingereicht. Seitdem habe ich nichts gehört. Habe ich durch die Nicht-Fristeinhaltung den Anspruch auf meinen Job verloren? Wie sieht das nun aus? Danke. Viele Grüße Petra
Hallo, Sie haben die Pflicht, am ersten Arbeitstag nach dem Mutterschutz arbeiten zu gehen. Sonst kann es IHnen passieren, dass der AG mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde trotz besonderem Kü-Schutz kündigt. Ihr Antrag muss umgedeutet werden in einen mit 8 Wochen Frist. Aber ich gebe Desireé recht, fragen Sie per Einschreiben mit Rückschein nach. Gruß, NB
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Hallo ! Du hast fristgerecht eingereicht denn die Frist ist 6 Wochen nach der Geburt LG Karin
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Du mußt ja 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit den Antrag einreichen
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Hallo, ich glaube nicht, daß Du Deinen Job verloren hast. Ich glaube Du hast sogar noch bis 4 Monate nach der Geburt speziellen Kündigungsschutz. Du hast halt nun das Problem, daß Du bis Beginn des Erziehungsurlaubes noch mal arbeiten gehen mußt. Gruß sibs
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich hat sibs recht, aber: wann beginnt nur der MuSchu? Wenn er nichrt direkt nach dem MuSchu beginnt, erst 8 Wochen nach Einreichung. Eigentlich müsstest Du also nach 8 Wochen MuSchu wieder arbeiten gehen... Mein rat: Schreibe per Einschreiben / Rückschein und sagfe, daß es deiner Ansicht nach unklarheiten mit dem beginn der EZ gibt und daß Du bittest , Dir seine Sichtweise und den genauen Beginn der EZ seiner Ansicht nach mitzuteilen (schriftlich, sonst hast Du nix in der Hand). Setze ihm dafür eine relativ kurze Frist von ca. 10 Tagen. Viele Grüße Désirée
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