Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Folgen wenn Elternzeit nicht fristgerecht beantragt ist?

Frage: Folgen wenn Elternzeit nicht fristgerecht beantragt ist?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, leider hat mein Arbeitgeber meine SS nicht gut aufgenommen und daher bin ich auch im Streit in den Mutterschutz gegangen. In Folge habe ich nun auch die Elternzeit nicht fristgerecht (bis 10 Tage nach der Geburt) sondern eben erst nach 3 Wochen eingereicht. Seitdem habe ich nichts gehört. Habe ich durch die Nicht-Fristeinhaltung den Anspruch auf meinen Job verloren? Wie sieht das nun aus? Danke. Viele Grüße Petra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben die Pflicht, am ersten Arbeitstag nach dem Mutterschutz arbeiten zu gehen. Sonst kann es IHnen passieren, dass der AG mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde trotz besonderem Kü-Schutz kündigt. Ihr Antrag muss umgedeutet werden in einen mit 8 Wochen Frist. Aber ich gebe Desireé recht, fragen Sie per Einschreiben mit Rückschein nach. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo ! Du hast fristgerecht eingereicht denn die Frist ist 6 Wochen nach der Geburt LG Karin


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du mußt ja 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit den Antrag einreichen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich glaube nicht, daß Du Deinen Job verloren hast. Ich glaube Du hast sogar noch bis 4 Monate nach der Geburt speziellen Kündigungsschutz. Du hast halt nun das Problem, daß Du bis Beginn des Erziehungsurlaubes noch mal arbeiten gehen mußt. Gruß sibs


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Grundsätzlich hat sibs recht, aber: wann beginnt nur der MuSchu? Wenn er nichrt direkt nach dem MuSchu beginnt, erst 8 Wochen nach Einreichung. Eigentlich müsstest Du also nach 8 Wochen MuSchu wieder arbeiten gehen... Mein rat: Schreibe per Einschreiben / Rückschein und sagfe, daß es deiner Ansicht nach unklarheiten mit dem beginn der EZ gibt und daß Du bittest , Dir seine Sichtweise und den genauen Beginn der EZ seiner Ansicht nach mitzuteilen (schriftlich, sonst hast Du nix in der Hand). Setze ihm dafür eine relativ kurze Frist von ca. 10 Tagen. Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich habe leider meine elternzeitverlängerung zu spät eingereicht. Es hieß von meinem Arbeitgeber das ich auf 12 Stunden arbeiten kann und am 21.03. hieß es plötzlich ich muss auf 20 Stunden die Woche kommen. (Die 20 Stunden wöchentlich hab ich vor der Schwangerschaft gearbeitet) Daraufhin wollteich meine Elternzeit am 21.03 ...

Hallo Frau Bader,    zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten.  Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...