Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nicht fristgerecht beantragt

Frage: Elternzeit nicht fristgerecht beantragt

Nadineme-

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Ich habe leider meine elternzeitverlängerung zu spät eingereicht. Es hieß von meinem Arbeitgeber das ich auf 12 Stunden arbeiten kann und am 21.03. hieß es plötzlich ich muss auf 20 Stunden die Woche kommen. (Die 20 Stunden wöchentlich hab ich vor der Schwangerschaft gearbeitet) Daraufhin wollteich meine Elternzeit am 21.03. verlängern ab dem 31.03., mein AG lehnte sie ab da ich die frist nicht eingehalten habe. Da mir die 12 Stunde stelle zugesichert wurde, hab ich mich darauf verlassen, jedoch habe ich nichts schriftlich. Gibt es eine Möglichkeit die Elternzeit ab mai oder so für ein Jahr zu verlängern? Vielen Dank für Ihr Hilfe und Bemühungen. Viele Grüße Nadine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben die Frist versäumt, und, was viel schlimmer ist, keinen Anspruch auf EZ. Da hilft nur eine gütliche Einigung Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

hattest du eine teilzeit während der elternzeit? das endet jetzt beides und du müsstest deine vz, also die 20 h arbeiten? habe ich das richtig verstanden? wie lange hattest du elternzeit insgesamt? ein oder zwei jahre?


Nadineme-

Beitrag melden

Ja genau, ich habe vorher 20 Stunden die Woche gearbeitet. Seit September habe ich 12 Stunden die Woche gearbeitet, aber dieser zusatzvertrag endet zum 30.03.. ich hatte nur ein Jahr beantragt. Man hat mir mündlich zugesichert das ich weiter auf 12 Stunden arbeiten kann, und am Mittwoch hieß es plötzlich das geht nicht. Ich wollte meine Elternzeit verlängern und dies wurde mündlich abgelehnt.


chrissicat

Beitrag melden

Für die Verlängerung der Elternzeit musst du eine Frist von sieben Wochen einhalten. Wenn du aber nur 1 Jahr Elternzeit hattest, hast du keinen Anspruch auf die Verlängerung, d.h. du kannst die Elternzeit nur verlängern, wenn dein Arbeitgeber zustimmt. Stimmt er nicht zu, musst du ab Ende der Elternzeit wieder deine 20 Stunden arbeiten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, leider hat mein Arbeitgeber meine SS nicht gut aufgenommen und daher bin ich auch im Streit in den Mutterschutz gegangen. In Folge habe ich nun auch die Elternzeit nicht fristgerecht (bis 10 Tage nach der Geburt) sondern eben erst nach 3 Wochen eingereicht. Seitdem habe ich nichts gehört. Habe ich durch die Nicht-Fristeinhaltun ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens?