Elternzeit nicht fristgerecht beantragt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit nicht fristgerecht beantragt

Guten Tag Frau Bader, Ich habe leider meine elternzeitverlängerung zu spät eingereicht. Es hieß von meinem Arbeitgeber das ich auf 12 Stunden arbeiten kann und am 21.03. hieß es plötzlich ich muss auf 20 Stunden die Woche kommen. (Die 20 Stunden wöchentlich hab ich vor der Schwangerschaft gearbeitet) Daraufhin wollteich meine Elternzeit am 21.03. verlängern ab dem 31.03., mein AG lehnte sie ab da ich die frist nicht eingehalten habe. Da mir die 12 Stunde stelle zugesichert wurde, hab ich mich darauf verlassen, jedoch habe ich nichts schriftlich. Gibt es eine Möglichkeit die Elternzeit ab mai oder so für ein Jahr zu verlängern? Vielen Dank für Ihr Hilfe und Bemühungen. Viele Grüße Nadine

von Nadineme- am 23.03.2018, 15:00



Antwort auf: Elternzeit nicht fristgerecht beantragt

Hallo, Sie haben die Frist versäumt, und, was viel schlimmer ist, keinen Anspruch auf EZ. Da hilft nur eine gütliche Einigung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2018



Antwort auf: Elternzeit nicht fristgerecht beantragt

hattest du eine teilzeit während der elternzeit? das endet jetzt beides und du müsstest deine vz, also die 20 h arbeiten? habe ich das richtig verstanden? wie lange hattest du elternzeit insgesamt? ein oder zwei jahre?

von mellomania am 23.03.2018, 15:04



Antwort auf: Elternzeit nicht fristgerecht beantragt

Ja genau, ich habe vorher 20 Stunden die Woche gearbeitet. Seit September habe ich 12 Stunden die Woche gearbeitet, aber dieser zusatzvertrag endet zum 30.03.. ich hatte nur ein Jahr beantragt. Man hat mir mündlich zugesichert das ich weiter auf 12 Stunden arbeiten kann, und am Mittwoch hieß es plötzlich das geht nicht. Ich wollte meine Elternzeit verlängern und dies wurde mündlich abgelehnt.

von Nadineme- am 23.03.2018, 17:47



Antwort auf: Elternzeit nicht fristgerecht beantragt

Für die Verlängerung der Elternzeit musst du eine Frist von sieben Wochen einhalten. Wenn du aber nur 1 Jahr Elternzeit hattest, hast du keinen Anspruch auf die Verlängerung, d.h. du kannst die Elternzeit nur verlängern, wenn dein Arbeitgeber zustimmt. Stimmt er nicht zu, musst du ab Ende der Elternzeit wieder deine 20 Stunden arbeiten.

von chrissicat am 23.03.2018, 19:43



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