Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Firmenwagen und Mutterschutz

Frage: Firmenwagen und Mutterschutz

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe zur Zeit heftige Diskussionen mit meinem Arbeitgeber, ob ich meinen Firmenwagen auch während des Mutterschutzurlaubs zu denselben Konditionen behalten darf wie vorher (geschäftliche und private Nutzung). Ich habe mittlerweile das Urteil vom Bundesarbeitsgericht gefunden, das regelt, daß mein Arbeitgeber mein Auto nicht zurückfordern kann. Ist das korrekt? Muß ich während des Mutterschutzes meinen Firmenwagen auch wie vorher komplett versteuern, oder nur das 1% und nicht die 0,03% pro km Weg?? Aber wie sieht das bei einem eventuellen Erziehungsurlaub aus? Gibt es hierzu auch Entscheidungen? Denn es kann sein, daß ich noch einige wenige Wochen Erziehungsurlaub nehmen möchte.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tanja, Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen unter Übernahme aller Kosten neben der betrieblichen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dabei stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmerinnen, denen ein solches Fahrzeug gestellt wird, während der Mutterschutzzeit weiterhin ebenfalls einen Anspruch darauf haben. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu entschieden, dass bei einer solchen Fallkonstellation die Arbeitnehmerin auch während des Mutterschutzes Anspruch auf die weitere Nutzung des Dienstwagens hat. Als Begründung führten sie an, das Sachbezüge wie ein Dienstwagen nicht nur als Arbeitsentgelt anzusehen sind, sondern auch als Zuschuss zum Mutterschutzgeld. Allerdings muss die Dienstwagenregelung im Arbeitsvertrag so großzügig wie oben erwähnt vorgesehen sein. (BAG-Urt. - 5 AZR 240/99). Im EU werden Sie wohl keinen Anspruch haben. In dieser Zeit ist das Arbeitsverhältnis suspendiert, es ruht also. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich gehe bald in Mutterschutz und habe einen Firmenwagen, der mir auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht. Mein Arbeitgeber sagt jedoch, daß ich den Wagen deshalb nicht im Mutterschutz behalten darf, weil die private Nutzung in der PKW-Nutzungsvereinbarung auf 12000KM im Jahr begrenzt ist. Dazu finde ich keine Aussagen im BAG-Urteil. Ich darf beliebig mit dem Auto fahren, auch in den Urlaub. Weiterhin führen wir keine Fahrtenbücher und die Einhaltung der Kilometerregelung wird durch unseren Arbeitgeber nicht überwacht. Wie beurteilen Sie mein Problem? Vielen Dank!!


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