Liebe Frau Bader,
auch von meiner Seite eine Frage zum leidlichen Thema Fiktives ALG mit der herzlichen Bitte um kurze Antwort:
Ich hatte bis Ende März 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag, am 04.04.2017 kam mein Sohn zur Welt. Seitdem bin ich Hausfrau in Kindererziehungszeit. Mein Sohn kommt jetzt in die Kita und ich war lange davon ausgegangen, dass mir nun, wo ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe, ein fiktiv bemessenes ALG zusteht. Bin jetzt aber doch unsicher...
Wie beurteilen Sie das?
Herzlichen Dank und viele Grüße!
von
BensMama2017
am 26.08.2019, 09:35
Antwort auf:
Fiktives ALG nach Erziehungszeit
Hallo,
sie sind nicht in Elternzeit, dass sie keinen Arbeitgeber haben. Sie sind schlichtweg zu Hause. Wesentlich ist zunächst die Frage, ob sie sich nach Beendigung des Arbeitsvertrages arbeitssuchend gemeldet haben. Dann steht Ihnen eine Freistellung nach der Geburt des Kindes von bis zu drei Jahren zu. Danach bekommen Sie fiktives Arbeitslosengeld 1.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.08.2019
Antwort auf:
Fiktives ALG nach Erziehungszeit
Liebe Frau Bader,
herzlichen Dank für Ihre Antwort. Das ist ja nochmal ein ganz neuer Ansatz und ärgerlich dazu...
Nein, ich habe mich am 01.04.2017 nicht arbeitssuchend gemeldet, weil ich da schon wusste, dass am 04.04.2017 mein Kind geboren werden würde.
Heißt das, auf Grund dieses Versäumnisses habe ich keinerlei Anspruch?
Viele Grüße!
von
BensMama2017
am 29.08.2019, 15:17