Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mein Mann als Selbständiger Erziehungszeit (Rente) nehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann mein Mann als Selbständiger Erziehungszeit (Rente) nehmen?

CajunShrimp

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Hallo Frau Bader Ich bin angestellt, mein Mann selbständig. Meinem Mann fehlen derzeit noch sechs Monate um auf die Mindestversicherungsdauer zu kommen, um Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben. Nun habe ich schon herausgefunden, dass wir die Erziehungszeiten in den ersten drei Jahren auch auf den Vater übertragen können. Leider sind die Angaben im Internet etwas widersprüchlich. Wenn ich es richtig verstehe, wäre der Automatismus, dass ich als Mutter drei Jahre Beiträge gut geschrieben bekomme, auch wenn ich zu einem Zeitpunkt X wieder anfange zu arbeiten. Dann läuft im Zweifel für den Zeitraum bis zur Vollendung 3. Lebensjahr eine doppelte Beitragszahlung auf. Richtig? Konkret die Frage: Können wir per gemeinsamer Erklärung einenTeil der Erziehungszeit auf meinen Mann übertragen, auch wenn er weiterhin (Vollzeit) selbständig tätig ist und bekommt diesen Zeitraum dann angerechnet auf seine Beitragszeit, um später eine gesetzliche Rente zu erhalten? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er sie tatsächlich primär macht. Formular V0800. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0800.pdf?__blob=publicationFile&v=28 Beide müssen unterschreiben und an die Dt RV. Liebe Grüße NB


desireekk

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Ja geht. Da ich zu gut verdient hätte, hätte mir die Kinderzeiten auf dem Rentenkonto gar nichts gebracht Da über die Höchstgrenze. Also habe ich mich mit meinem Rentenversicherungsträger in Verbindung gesetzt und alle Formulare zugeschickt bekommen um die Kinder Erziehungszeiten auf den Vater zu übertragen. Der war sowieso in Elternzeit. VG D


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